An­er­ken­nung von Stu­dien­leis­tun­gen aus dem Aus­land

Die m?glichst umfassende Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist eine wichtige Voraussetzung für nationale und internationale Mobilit?t von Studierenden. Bereits erworbene Kompetenzen werden somit nicht mehrfach geprüft und Studienzeiten nicht unn?tig verl?ngert.

Anerkennung an Hochschulen bezieht sich auf die Kompetenzen und Leistungen, die an Hochschulen erbracht wurden und die mit dem Ziel der Fortsetzung des Studiums in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule anerkannt werden.

Der Prozess der Anerkennung unterscheidet sich innerhalb der UPB von Fakult?t zu Fakult?t. Hier die Webseiten der Fakult?ten:

 

Notenumrechnung

Die Umrechung von Noten aus dem Ausland erfolgt anhand von Notenumrechnungstabellen, die 365体育_足球比分网¥投注直播官网 auf den o.g. Webseiten der Fakult?ten finden. Gibt es für Ihre Partneruniversit?t keine Umrechung in einer Tabelle, wird die Modifizierte Bayrische Formel angewandt. Informieren 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich in Ihrer Fakult?t zur Notenumrechungsmethode für Auslandsaufenthalte.

Lissabon Konvention

Grundlage für die Anerkennung in Deutschland

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HRK-Projekt MODUS

Mobilit?t und Durchl?ssigkeit st?rken: Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen

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Leitlinie Anerkennung

Leitlinie der UPB zur Anerkennung

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Hilfe zur Notenumrechnung

durch die modifizierte bayrische Formel

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