Hinweisgebersystem
Interne Meldestelle
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG), das der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient, spielt eine wichtige Rolle im Schutz von Hinweisgebenden, die auf Rechts- und Regelverst??e in der Universit?t Paderborn hinweisen.
Zur Umsetzung des Gesetzes haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet (interne Meldestelle). Es bietet Besch?ftigten der Universit?t Paderborn sowie auch allen anderen Personen, die mit der Universit?t Kontakt haben, die M?glichkeit, Rechtsverst??e vertraulich zu melden. Meldungen k?nnen sowohl unter Angabe der Kontaktdaten als auch anonym abgegeben werden. Es stehen Ihnen zwei Meldewege zur Verfügung:
- In Textform über das Online-Meldeportal: Dieses erreichen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hier (365体育_足球比分网¥投注直播官网 werden auf die externe Seite 'insider-report' weitergeleitet).
- Mündlich über die telefonische Hotline: Diese erreichen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 unter +49 (0)173 459 11 96.
Bitte beachten 365体育_足球比分网¥投注直播官网, dass unser Hinweisgebersystem nur für die Meldung von Rechtsverst??en genutzt werden kann, die unter den Schutzbereich des HinSchG fallen. Das sind unter anderem:
- Straftaten, beispielsweise Korruption, Diebstahl, Betrug und ?hnliches,
- Verst??e gegen Vorschriften des Umweltrechts, des Strahlenschutzes und der kerntechnischen Sicherheit,
- Verst??e gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikation und zur Sicherheit in der Informationstechnik,
- Verst??e gegen Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von ?ffentlichen Auftr?gen,
- ?u?erungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Versto? gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
Die Universit?t Paderborn hat die Integrity GmbH als Ombudsstelle beauftragt. Diese nimmt jede im Meldeportal oder über die Hotline eingehende Meldung entgegen, überprüft diese und leitet die Meldungen, die dem sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG unterfallen, vertraulich an die Universit?t weiter.
Innerhalb der Universit?t kümmern sich Vertreter*innen der Stabsstelle Organisationsberatung und internes Prüfwesen um die weitere Bearbeitung der Meldung von Rechtsverst??en nach dem HinSchG. Die interne Meldestelle behandelt die Identit?t der hinweisgebenden Person vertraulich. Die Identit?t der hinweisgebenden Person darf ohne deren ausdrückliche Zustimmung ausschlie?lich den mit den Aufgaben der internen Meldestelle betrauten Mitarbeiter*innen sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden.
Zudem wird die Vertraulichkeit der Identit?t der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder der sonstigen in der Meldung genannten Personen, gewahrt. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG geregelt.
Details zur Datenverarbeitung durch die Integrity GmbH finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hier.
Sofern ihre Meldung nicht anonym über die telefonische Hotline erfolgt ist, sendet Ihnen die Integrity GmbH innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbest?tigung und teilt Ihnen innerhalb von sp?testens 3 Monaten mit, was die Ermittlungen zu Ihrer Meldung ergeben haben.
Für allgemeine Hinweise, Beschwerdemitteilungen oder Anregungen kontaktieren 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bitte die jeweilige Anlauf- bzw. Beratungsstelle der Universit?t.
Externe Meldestellen
Neben der internen Meldestelle stehen Ihnen auch externe Meldestellen zur Verfügung:
Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html
Meldestelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
Meldestelle beim Bundeskartellamt
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html