Gu­te wis­sen­schaft­li­che Pra­xis

Die im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist eines der fundamentalen Rechte unserer Gesellschaft. Nur durch diese verbürgte Freiheit ist wahrer Erkenntnisgewinn m?glich, der Motor allen Strebens in der Wissenschaft. Diesem Privileg wohnt dabei die Anforderung nach Integrit?t und Glaubhaftigkeit inne – darauf baut das Vertrauen, welches die Gesellschaft in die Wissenschaft setzt.

Um diesem Vertrauen gerecht zu werden, es zu pflegen und zu f?rdern, sieht sich die Universit?t Paderborn der Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis in besonderem Ma?e verpflichtet.

Als Rahmenwerk hat die Universit?t Paderborn im September 2021 die Ordnung "Leitlinien und Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universit?t Paderborn" erlassen. Diese bietet einen ?berblick über die Grunds?tze wissenschaftler Integrit?t und legt die Verfahren zur Sicherung selbiger an unserer Universit?t fest.

Om­buds­per­son für die gu­te wis­sen­schaft­li­che Pra­xis


Ihre erste Ansprechperson bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis.

St?n­di­ge Kom­mis­si­on zur Si­che­rung gu­ter wis­sen­schaft­li­cher Pra­xis

Die st?ndige Kommission hat den Auftrag, die Standards und Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis kontinuierlich weiterzuentwickeln und Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Rahmen des festgelegten Verfahrens aufzukl?ren.