Phoe­nix Con­tact-Stif­tung ver­gibt Sti­pen­di­en für Stu­di­en­auf­ent­hal­te im Aus­land von drei bis sechs Mo­na­ten

Die Phoenix Contact-Stiftung bietet in Zusammenarbeit mit dem International Office der Universit?t Paderborn das Stipendienprogramm Phoenix Contact Cross Border Studies (Programm zur Steigerung der Mobilit?t von deutschen Studierenden der MINT-F?cher) an. Phoenix Contact Cross Border Studies soll deutsche Studierende der Universit?t Paderborn bei der erfolgreichen Durchführung Ihres Auslandsstudiums unterstützen und durch die F?rderung kürzerer Auslandsaufenthalte (von drei bis maximal sechs Monaten) deutlich mehr Mobilit?t erm?glichen. Dies gilt für Studienaufenthalte im Ausland an Universit?ten au?erhalb der EU-L?nder

Das Phoenix Contact Cross Border Studies Stipendium umfasst ein Teilstipendium für drei bis zu sechs Monate. Die H?he des Stipendiums ist abh?ngig von dem Zielland und der Dauer des Auslandsaufenthalts. Eine F?rderung durch das Phoenix Contact Cross Border Studies Stipendium kann frühestens zum 15.10. des jeweiligen Jahres beginnen.

Wer kann sich be­wer­ben?

  • Studierende der Universit?t Paderborn (keine Gast- und Zweith?rer) ab dem 2. Fachsemester sowie Master-Studierende ab dem 1. Fachsemester
  • Studierende der MINT-F?cher und angrenzender Bereiche, d.h. insbesondere Studierende der Fakult?ten Maschinenbau, EIM, Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften.
  • Studierende mit deutscher Staatsangeh?rigkeit oder die Deutschen gleichgestellt sind (gem?? § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAf?G, dies sind Personen, die eine grunds?tzliche BAf?G-Bezugsberechtigung besitzen)
  • Studierende, die einen Auslandsaufenthalt an einer au?ereurop?ischen Partneruniversit?t planen, der mindestens 3 Monate, aber maximal 6 Monate dauert 

F?r­de­rung

  • Monatliche Teilstipendienrate, die i.d.R. zu zwei Dritteln vor bzw. w?hrend des Auslandsaufenthaltes ausgezahlt wird. Das verbleibende Drittel wird nach Abschluss des Aufenthalts und Pr?sentation im Stiftungskuratorium ausgezahlt.
  • Maximale F?rderdauer 6 Monate

Aus­wahl­kri­te­ri­en

Um bei der Vergabe der Phoenix Contact Cross Border Stipendien h?chstm?gliche Neutralit?t zu gew?hrleisten, wird eine Phoenix Contact Cross Border-Auswahlkommission eingerichtet. Diese wird bei der Entscheidung über die Stipendien folgende Kriterien beachten:

  • Die Qualifikation und Leistung des Studierenden
  • Die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium
  • Vorhandene Sprachkenntnisse
  • Der Grad der Vorbereitung des Studierenden
  • Lehr- und Forschungsm?glichkeiten

Au?erfachliche Qualifikation und allgemeine Pers?nlichkeitsmerkmale:

  • Das Engagement in der akademischen Selbstverwaltung und in hochschulpolitischen Belangen
  • Die F?higkeit zur Kommunikation und Interaktion über die Grenzen des eigenen fachlichen Horizontes hinaus
  • Soziales und kulturelles Engagement
  • Soziale und kulturelle Interessen

Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht. Die letztendliche Entscheidung über die F?rderung trifft das Kuratorium der Phoenix Contact Stiftung. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Ein­zu­rei­chen­de Un­ter­la­gen

  • Phoenix Contact Cross Border Studies-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben inkl. Beschreibung des Studienvorhabens (max. 2 DIN-A 4 Seiten)
  • Immatrikulationsnachweis der Universit?t Paderborn
  • "Letter of Acceptance" der von Ihnen ausgew?hlten Universit?t
  • Notenbest?tigung (falls ein BA-Abschluss vorhanden ist, bitte zus?tzlich ein detailliertes Zeugnis einreichen)
  • Nachweis über die Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache (DAAD-Sprachzeugnis beim Zentrum für Sprachlehre erh?ltlich)

Bitte prüfen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 Ihre Unterlagen vor der Abgabe sehr genau. Die Verantwortung für die Vollst?ndigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt bei Ihnen!

Bitte reichen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 die vollst?ndigen Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument (io-outgoing@zv.upb.de) fristgerecht ein.

Be­wer­bungs­schluss 2024

Akad. Jahr 2024/25: 04.04.2024

 

Stefan Blecke
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