Aufstockungsbetr?ge (Top Ups) f¨¹r Studierende

Ab dem Projekt 2022 k?nnen Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kind(ern), Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbst?tige Studierende einen Aufstockungsbetrag in H?he von 250€/Monat zus?tzlich zu Ihrem regul?ren Erasmus+ Stipendium erhalten. Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kind(ern) k?nnen Realkosten geltend machen. Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø einen Realkostenantrag stellen m?chten, wenden 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich bitte mindestens zwei Monate vor Ihrem Mobilit?tsbeginn bei Frau Boubaker.

Zudem haben 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø die M?glichkeit ein sogenannten Aufstockungsbetrag f¨¹r "Green Travel" zu beantragen. Unter ?Green Travel¡° sind Reisen zu verstehen, bei dem f¨¹r den ¨¹berwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø mindestens 50% der Reise zu bzw. von Ihrem Standort der Gasthochschule ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen, haben 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø die M?glichkeit bis zu maximal 4 Reisetage f¨¹r die An- und Abreise geltend zu machen (H?he entspricht zus?tzlicher Tagespauschale f¨¹r Zielland). Alle Studierende erhalten, unabh?ngig davon welche Art von Verkehrsmittel sie nutzen, pauschal zwei Reisetage zus?tzlicher zu ihrer Erasmus+ F?rderung. Insgesamt k?nnen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø somit maximal 6 zus?tzliche Reisetage beantragen.

Die Antr?ge f¨¹r die Aufstockungsbetr?ge stellen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø mit Hilfe von Frageb?gen in Mobility Online, nachdem die entsprechende Rubrik f¨¹r 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø freigeschaltet worden ist. Die dort von Ihnen gemachten Angaben gen¨¹gen und es muss kein gesondeter Antrag per Email oder ?hnliches im International Office gestellt werden.

Studierende mit chronischer Erkrankung

  • Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland.
  • Ehrenw?rtliche Erkl?rung, in welcher von der beg¨¹nstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen best?tigt werden, sowie das Einverst?ndnis erkl?rt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.

Studierende mit Behinderung(en)

  • Grad der Behinderung von 20 oder mehr.
  • Upload in Mobility Online einer Kopie des Behindertenausweises, Bescheid des Landessozialamtes oder ?rztlichen Attests.

Studierende/r mit Kind(ern)

  • Mindestens ein Kind wird w?hrend des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen.
  • H?he unabh?ngig von der Anzahl der Kinder.
  • Beantragung auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners m?glich; eine Doppelf?rderung des Kindes ist auszuschlie?en.
  • Kopie der Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes/Ihrer Kinder als Upload in Mobility Online.
  • Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege, dass Ihr(e) Kind(er) mit im Ausland war(en) (z.B. Flugtickets) auf Aufforderung dem International Office vorhalten.

Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht- akademischen Elternhaus

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verf¨¹gen ¨¹ber keinen Abschluss einer Hoch-oder Fachhochschule.
  • Unterschrift der Ehrenw?rtliche Erkl?rung (Annex zum Grant Agreement), in welcher von der beg¨¹nstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen best?tigt werden, sowie das Einverst?ndnis erkl?rt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.

Erwerbst?tige Studierende

  • Die Erwerbst?tigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilit?t ausge¨¹bt worden sein.
  • Der Besch?ftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilit?t und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilit?t liegen.
  • Die T?tigkeit im Entsendeland wird w?hrend des Auslandsaufenthaltes nicht fortgef¨¹hrt. Eine K¨¹ndigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • W?hrend des Mindestzeitraumes der Aus¨¹bung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb ¨¹ber 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller T?tigkeiten pro Monat aufaddiert).
  • Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Besch?ftigung. Ausgenommen sind i.d.R. T?tigkeiten, die in Selbst?ndigkeit ausge¨¹bt werden und duale/ berufsbegleitende Studieng?nge mit einem festen Gehalt.
  • Nachweisliche Unterlagen m¨¹ssen aufbewahrt werden und bei stichprobenartigen Kontrollen durch das IO nachgewiesen werden.

Studierende mit Schwerbehinderung(en)

Auf Antrag erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø den finanziellen Mehrbedarf bis zu 15.000 € zus?tzlich zum regul?ren Erasmus+ Stipendium. Es erfolgt eine individulle Einsch?tzung der zu erwartenden Mehrkosten, die voraussichtlich w?hrend der Erasmus+ Mobilit?t bzw. im Gastland entstehen werden und nicht von anderen Kostentr?gern abgedeckt werden. Ber¨¹cksichtigt werden zum Beispiel Mehrkosten f¨¹r eine barrierefreie Unterkunft, Unterst¨¹tzung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien oder eine Begleitperson.

  • Grad der Behinderung von 20 und mehr.
  • Die F?rderung kann nur f¨¹r ¨¹ber Erasmus+ finanziell gef?rderte Zeitr?ume beantragt werden.
  • Diese Art der Sonderf?rderung bedarf eines ausf¨¹hrlichen Antrags. Die Antragsunterlagen erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø im International Office. Der ausf¨¹hrliche Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD vorliegen.
  • Kopie des Behindertenausweises.
  • Ablehnung anderer Kostentr?ger (Integrations?mter, Krankenkassen, Landschaftsverb?nde, Sozial?mter, Studentenwerk).
  • Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege der entstanden Kosten (Flugtickets, Mietvertr?ge, Werkvertr?ge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ?.).

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