Der Bund hat Besch?ftigte an Hochschulen im Rahmen der Impfverordnung in die Priorit?tengruppe 3 eingeordnet. Die Umsetzung obliegt hier den L?ndern unter der Ma?gabe der ausreichenden Verfügbarkeit des Impfstoffes. Das Land NRW hat seit dem 6. Mai eine Untergruppe der Priorit?tengruppe 3 in den aktuellen Impfplan aufgenommen. Besch?ftigte von Hochschulen sind hier leider noch nicht berücksichtigt und damit noch nicht an der Reihe. Das Kreisgesundheitsamt Paderborn hat ebenfalls mitgeteilt, dass aufgrund des knappen Impfstoffes zurzeit ausschlie?lich die vom Landesgesundheitsministerium freigegebenen Personengruppen im Kreis Paderborn geimpft werden k?nnen.
Die Arbeitgeberbescheinigung, die von den Impfzentren in NRW akzeptiert wird und Voraussetzung für eine Impfung ist, ist inhaltlich vom Landesgesundheitsministerium vorgegeben. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 wird erst dann ver?ffentlicht und freigeschaltet, wenn die Besch?ftigten für den Hochschulbereich in den Impfplan des Landes aufgenommen sind. Sobald dieses geschieht, hat die Universit?t alles vorbereitet, diese Bescheinigungen sofort auszustellen und unseren Besch?ftigten die Impfung zu erm?glichen.
Für eine Impfung mit den Impfstoffen von AstraZeneca und Johnson&Johnson ist die Priorisierung aufgehoben. Die Haus?rzt*innen stehen hier für die Beratung zur Verfügung.
Update vom 14. Mai 2021:
Das Gesundheitsministerium NRW erm?glicht Besch?ftigten der Hochschulen nun Impfungen in den Arztpraxen. Impfungen in den Impfzentren sind allerdings nach wie vor einer anderen Personengruppe vorbehalten, zu denen die Hochschulangeh?rigen zurzeit leider noch nicht geh?ren.
Wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 mit Ihrer ?rztin oder Ihrem Arzt einen Impftermin vereinbaren k?nnen, ben?tigen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 eine mit Originalunterschrift versehene Arbeitgeberbescheinigung, die die Universit?t Paderborn gerne ausstellt und an Ihre bei der Universit?t Paderborn hinterlegte Privatadresse versendet. Wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 eine solche Bescheinigung ben?tigen, wenden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich bitte per E-Mail direkt an das Personaldezernat.