Steu­er­li­che So­fort­hil­fe in der Co­ro­na-Kri­se: Wis­sen­schaft­ler schla­gen so­for­ti­gen Ver­lus­t­rück­trag vor

Die durch das 365体育_足球比分网¥投注直播官网 entstandene Ausnahmesituation in Deutschland, Europa und vielen anderen L?ndern bringt prosperierende Unternehmen und Selbstst?ndige in akute Schwierigkeiten und gef?hrdet dadurch zahlreiche Arbeitspl?tze. Das gr??te Problem ist die fehlende Liquidit?t, die durch Umsatzeinbruch bei gleichzeitig weiterlaufenden Zahlungsverpflichtungen wie Geh?ltern und Miete entsteht.

Zahlreiche Stimmen fordern daher kurzfristige Finanzhilfen bei Liquidit?tsengp?ssen von Unternehmen und Selbstst?ndigen und zum Erhalt der Arbeitspl?tze. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des DFG-Sonderforschungsbereichs TRR 266 ?Accounting for Transparency“ haben unterschiedliche steuerliche Ansatzpunkte zur Bereitstellung dieser Liquidit?tshilfen analysiert. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sind der Ansicht, dass die bisher von der Bundesregierung ergriffenen Ma?nahmen in die richtige Richtung gehen. Darüber hinaus kommen sie zu dem Ergebnis, dass ein sofortiger Verlustrücktrag wichtig ist, um betroffenen Unternehmen kurzfristig zus?tzliche Liquidit?t zur Verfügung zu stellen.

Begründung

? Die Ma?nahmen zur Herstellung der Liquidit?t müssen so kurzfristig und unbürokratisch erfolgen, dass eine Antragstellung mit Bedürftigkeitsprüfung im Einzelfall entf?llt.

? Die Liquidit?tsversorgung sollte dennoch unternehmensspezifisch ausgestaltet sein, das hei?t eine pauschale ?berweisung eines Betrages unabh?ngig von der Gr??e des Unternehmens ist nicht sinnvoll.

? Eine Orientierung am Gewinn des Vorjahres stellt kurzfristig und unbürokratisch eine unternehmensspezifische Hilfe sicher.

? Die vorgeschlagenen Ma?nahmen stellen keine Steuersenkung dar, sondern sind eine zeitliche Verschiebung der Steuerbelastung, um unbürokratisch Soforthilfe zu leisten.

Zur Durchführung

Einkommensteuer/K?rperschaftsteuer:

? Auf Basis des letzten verfügbaren Steuerbescheides sollte die aus diesem hervorgehende gezahlte Einkommensteuer beziehungsweise K?rperschaftsteuer sofort auf formlosen Antrag des Steuerpflichtigen zurücküberwiesen werden.

? Diese Liquidit?tsversorgung sollte unabh?ngig von der Gr??e der betroffenen Unternehmen erfolgen und wird nicht verzinst.

? Je nach gewünschter Liquidit?tswirkung k?nnte auch über eine anteilige Auszahlung diskutiert werden. So k?nnten je nach gesch?tzter Dauer der wirtschaftlichen Probleme (drei, sechs, 12 Monate in 2020) 3/12, 6/12 oder die volle Steuer erstattet werden.

? Die Rücküberweisung entspricht einem Verlustrücktrag, bei dem ein aktuell entstehender Verlust sofort, w?hrend des laufenden Veranlagungszeitraums, mit Gewinnen des Vorjahres verrechnet wird. Dazu ist der Verlustrücktrag gem?? § 10d EStG zeitlich und betragsm??ig zu erh?hen. Analog zum jetzigen § 10d EStG sollte hierbei am vorj?hrigen Gesamtbetrag der Einkünfte angesetzt werden und nicht an der Steuerzahlung. Dadurch kann beispielsweise sichergestellt werden, dass ein sofortiger Verlustrücktrag nicht versagt wird, wenn durch im Vorjahr durchgeführte Verlustverrechnung die vorj?hrige Steuerzahlung Null betragen kann. Eine Erweiterung dieses sofortigen Rücktragszeitraums von einem Jahr (Vorjahr) auf das davorliegende Jahr w?re denkbar.

?hnliche Vorschl?ge werden bereits von Bundestagsabgeordneten diskutiert; mit ihrer Forderung unterstützen die Wissenschaftler nachdrücklich diese Ideen, z. B. der negativen Gewinnsteuer.

Gewerbesteuer:

? Zumindest anteilig sollte eine Rückzahlung an den Steuerpflichtigen auch für die Gewerbesteuer gelten, die Kapitalgesellschaften durchschnittlich in der gleichen H?he wie die K?rperschaftsteuer belastet, aber auch Personengesellschaften trotz pauschalierter Gewerbesteueranrechnung zum Teil belastet. Die Gewerbesteuer kennt jedoch keinen Verlustrücktrag. Technisch entspr?che dies daher einer Vorauszahlung auf eine zukünftig erfolgende Verlustverrechnung.

Umsetzung

? Die gesetzliche Grundlage muss noch in dieser Sitzungswoche im Bundestag (letzte M?rzwoche) geschaffen werden.

? Die Steuerauszahlungen müssen unbürokratisch, ohne Antragsformulare und innerhalb von wenigen Tagen ausgezahlt werden. Eine formlose Meldung über die fehlende M?glichkeit, die Gesch?ftst?tigkeit auszuüben, oder den grob gesch?tzten Umsatzeinbruch genügen.

? Die Steuerauszahlungen durch den sofortigen Verlustrücktrag sind zeitlich befristet einzuführen.

Direkthilfen in nicht abgedeckten F?llen

? Es gibt betroffene Unternehmen und Selbstst?ndige, die durch diesen Vorschlag nicht hinreichend versorgt werden, bei denen aber eine weitergehende Liquidit?tshilfe anzustreben w?re. Beispiele sind Unternehmen, die Arbeitspl?tze geschaffen haben, aber (noch) nicht profitabel sind. Diese Hilfe sollte besser au?erhalb des Steuersystems durch Direkthilfe, z. B. in Abh?ngigkeit von der Sozialversicherungsbeitragsh?he, erfolgen.

?ber den Sonderforschungsbereich TRR 266 Accounting for Transparency“

Der Sonderforschungsbereich ?TRR 266 Accounting for Transparency“ startete im Juli 2019 und wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für zun?chst vier Jahre gef?rdert. Er ist der erste SFB mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt. Am SFB sind rund 80 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von acht Hochschulen beteiligt: Universit?t Paderborn (Sprecherhochschule), Humboldt-Universit?t zu Berlin, Universit?t Mannheim, Ludwig-Maximilians-Universit?t München, European School of Management and Technology Berlin, Frankfurt School of Finance & Management, Goethe-Universit?t Frankfurt am Main, und WHU - Otto Beisheim School of Management. Die Forscherinnen und Forscher untersuchen, wie Rechnungswesen und Besteuerung die Transparenz von Unternehmen beeinflussen und wie sich Regulierungen des Rechnungswesens und der Besteuerung sowie Unternehmenstransparenz auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken. Das F?rdervolumen des SFBs betr?gt rund 12 Millionen Euro.

Team innerhalb des TRR 266:   

Prof. Dr. Joachim Gassen,

Prof. Dr. Martin Jacob,

Prof. Dr. Ralf Maiterth,

Prof. Dr. Jens Müller,

Jun-Prof. Dr. Katharina Nicolay,

Jun.-Prof. Dr. Regina Ortmann,  

Prof. Dr. Deborah Schanz,

Prof. Dr. Caren Sureth-Sloane,  

Prof. Dr. Johannes Voget

Weitere Informationen zum SFB: www.accounting-for-transparency.de

Kontakt

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Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Caren Sureth-Sloane

Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Sprecherin im TRR 266 Accounting for Transparency

E-Mail schreiben +49 5251 60-1781