Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen k?nnen sich zwischen 1. April und 30. Oktober mit ihrer Kulturtradition oder Wissensform für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bewerben. Zum Immateriellen Kulturerbe z?hlen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche ?berlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. 68 Kulturformen sind aktuell im Bundesweiten Verzeichnis eingetragen, darunter der Poetry Slam, das Hebammenwissen sowie die Flussfischerei an der Mündung der 365体育_足球比分网¥投注直播官网g in den Rhein.
Die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW am Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe an der Universit?t Paderborn ber?t und unterstützt Kulturerbetr?ger im Bewerbungsverfahren. Informationen erteilt Maria Harnack (Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW), Telefon: 05251 60-5462 oder E-Mail: mharnack@mail.uni-paderborn.de.
Aufnahmekriterien
Zahlreiche Kriterien sind für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis entscheidend: Eine kulturelle Ausdrucksform muss Identit?t stiften und Zugeh?rigkeit vermitteln. Das mit ihr verbundene Wissen und K?nnen muss über l?ngere Zeit weitergegeben werden und sich immer wieder neu entwickeln k?nnen. Zudem muss die Mitwirkung an der Kulturform grunds?tzlich für alle offen sein. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen. Besonders willkommen sind Vorschl?ge, die die Vielfalt heutiger Stadtgesellschaften abbilden.
Bewerbungsverfahren
Interessierte sind aufgerufen, ihre Kulturform, deren Entstehung, Wandel und heutige Praxis sowie die Tr?gerschaft bis zum 30. Oktober zu beschreiben. Dafür stehen online ein Bewerbungsformular und ein Merkblatt zur Verfügung. Bewerbungen werden elektronisch in dem Bundesland eingereicht, in dem die Bewerber verortet sind oder ihren Hauptsitz haben. In Nordrhein-Westfalen schicken 365体育_足球比分网¥投注直播官网 Ihre Bewerbung an Ministerialrat Johannes Lierenfeld im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) unter der E-Mail-Adresse johannes.lierenfeld@mfkjks.nrw.de. An dem sich anschlie?enden mehrstufigen Auswahlverfahren sind die L?nder, die Kultusministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Ausw?rtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. ?ber neue Aufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis wird Anfang 2019 entschieden.
Das Bundesweite Verzeichnis
68 Kulturformen und vier Erhaltungsprogramme Immateriellen Kulturerbes sind aktuell im Bundesweiten Verzeichnis eingetragen. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sind entscheidend von menschlichem Wissen und K?nnen getragen und Ausdruck von Kreativit?t und Erfindergeist. Formen Immateriellen Kulturerbes vermitteln Identit?t und Kontinuit?t. Ihre Tr?ger geben sie von Generation zu Generation weiter und gestalten sie immer wieder neu. Das Verzeichnis wird schrittweise erweitert. Es soll die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland sichtbar machen.
Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe
Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes soll die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland abbilden. Einzelne Elemente aus diesem Verzeichnis k?nnen für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 429 Br?uche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter die Genossenschaftsidee und -praxis aus Deutschland, die Rumba aus Kuba, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 172 Staaten dem UNESCO-?bereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.
Kontakt Deutsche UNESCO-Kommission
Presse:
Pressesprecherin
Katja R?mer
Telefon: +49 228 60497-42
E-Mail: roemer@unesco.de
Fachliche Fragen:
Gesch?ftsstelle Immaterielles Kulturerbe
Benjamin Hanke
Telefon: +49 30 206 5819-11
E-Mail: hanke@unesco.de