In der aktuellen Diskussion über die Unabh?ngigkeit des Gutachters im Fall ?Anis Amri“ – der einen Ruf als Professor an die Universit?t Bielefeld hat – stellt die Landesrektorenkonferenz der Universit?ten in Nordrhein-Westfalen (LRK NRW) klar:
Die Universit?ten in Nordrhein-Westfalen sind bei der Berufung von Professorinnen und Professoren autonom von landesbeh?rdlichem und politischem Einfluss. Professorinnen und Professoren sind nicht im Landesdienst t?tig, sondern Beamte der Universit?ten. Ihr Dienstherr ist der Rektor/die Rektorin bzw. der Pr?sident/die Pr?sidentin.
Die pers?nliche Freiheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Forschung und Lehre ist verfassungsrechtlich verankert. Zu keinem Zeitpunkt der Berufungsverfahren gibt es eine Beteiligung des Wissenschaftsministeriums oder anderer Stellen des Landes NRW. Der Landesrektorenkonferenz ist darüber hinaus kein Fall bekannt, in dem ?informell“ versucht wurde, die Entscheidungen einer Universit?t zu beeinflussen.
Diese Autonomie ist seit 2006 im Hochschulgesetz geregelt.
?ber die Landesrektorenkonferenz der Universit?ten in NRW (LRK NRW)
Die Landesrektorenkonferenz der Universit?ten in Nordrhein-Westfalen ist ein Zusammenschluss der 14 Universit?ten, die in der Tr?gerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stehen, sowie der Universit?t Witten/Herdecke. Die Universit?ten werden in der Landesrektorenkonferenz durch ihre Rektorinnen und Rektoren, Pr?sidentinnen und Pr?sidenten vertreten. Die LRK f?rdert die Zusammenarbeit der Hochschulen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich und befasst sich mit übergreifenden hochschulpolitischen Themen.
Weiter Informationen zur LRK NRW unter: www.lrk-nrw.de/lrk/
Kontakt:
Frauke Rogalla, Gesch?ftsführerin
Gesch?ftsstelle der Landesrektorenkonferenz der Universit?ten in NRW
c/o Universit?t Bielefeld
Universit?tsstra?e 25
33615 Bielefeld
Telefon: 0521.106.67000
Telefax: 0521.106.6464
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