Neue An­trags­run­de der F?r­der­li­ni­en 1-3 im Rah­men des Gleich­stel­lungs­kon­zep­tes

Die Universit?t Paderborn strebt eine Erh?hung des Frauenanteils bei den wissenschaftlichen Nachwuchskr?ften an. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen des Gleichstellungskonzeptes Ma?nahmen zur F?rderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses verankert. Die F?rderma?nahmen umfassen die ?Einrichtung eines 0,5 WiMi-Stellen/Personalmittelpools f¨¹r Absolventinnen¡° (F?rderlinie 1), die ?Unterst¨¹tzung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WiMi-Stellen¡° (F?rderlinie 2) und das ?Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren¡° (F?rderlinie 3).

Bis zum 15. Juni 2016 k?nnen Antr?ge zur Teilnahme an der Antragsrunde ¨¹ber die Fakult?ten beim Pr?sidium eingereicht werden. Die Anzahl der einzureichenden Antr?ge ist pro Fakult?t auf drei Antr?ge je F?rderlinie begrenzt.
 

F?rderlinie 1: Anschubfinanzierung f¨¹r Promovendinnen

Zur Anschubfinanzierung einer Promotion f¨¹r sehr gute Absolventinnen werden wissenschaftliche Personalstellen (0,5 TV-L E 13) bis zu einem Jahr finanziert. Die F?rderung beinhaltet das Ziel, innerhalb dieses Jahres die Voraussetzung f¨¹r eine Weiterfinanzierung (Stipendium, Antrag f¨¹r ein Forschungsprojekt etc.) zu erarbeiten und zu sichern. Es werden im Rahmen dieser F?rderlinie nur Antr?ge von Absolventinnen ber¨¹cksichtigt, die ihren Abschluss bereits erlangt haben. Es wird darauf hingewiesen, dass die F?rderlinie 1 auch in diesem Jahr zum 15.12. erneut ausgeschrieben wird.

Antr?ge sind von der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor an das Dekanat der Fakult?t zu stellen.
 

F?rderlinie 2: Unterst¨¹tzung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen

Die F?rderlinie 2 richtet sich an Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen aller Fakult?ten der Universit?t Paderborn. Im Rahmen der Ma?nahme k?nnen Antragsstellerinnen erstmalig eine 0,5 WiMi-Stelle f¨¹r 12 Monate zur Unterst¨¹tzung ihres Forschungsvorhabens beantragen.


F?rderlinie 3: Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren

Die Fakult?ten, die eine Professorin berufen haben, k?nnen bis zu 30.000 € f¨¹r Gleichstellungsma?nahmen, insbesondere f¨¹r Ma?nahmen zur F?rderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses beantragen. Insgesamt werden bis zu f¨¹nf Neuberufungen aus dem Programm finanziert, wobei Fakult?ten, in denen Professorinnen aktuell am st?rksten unterrepr?sentiert sind, vorrangig gef?rdert werden.
 

Antragstellung

Antr?ge sind ¨¹ber die jeweiligen Dekanate bis zum 15. Juni an das Pr?sidium zu stellen. Dem Pr?sidium ist nach Ende der F?rderung ein Bericht vorzulegen. Bei der Antragstellung sind dringend die fakult?tsspezifischen Einreichfristen f¨¹r die fakult?tsinterne Vorauswahl, die von den Dekanaten der jeweiligen Fakult?t bekanntgegeben werden, zu beachten.

F¨¹r R¨¹ckfragen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Frau Pilgrim (Tel.:05251/60-3724) und Frau G?tte Dezernat 1.3 (Tel.: 05251/60-3875) zur Verf¨¹gung.

Weitere Informationen zu den F?rderlinien und zur Antragstellung erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø auch unter: http://www.uni-paderborn.de/universitaet/gleichstellungsbeauftragte/informationen/foerdermittel-im-rahmen-des-gleichstellungskonzepts/