Die Hochschulleitung schreibt zur Vorbereitung der Promotion besonders qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskr?fte Grund- und Abschlussstipendien aus. Die Dauer der F?rderung betr?gt f¨¹r das Grundstipendium zwei Jahre und f¨¹r das Abschlussstipendium sechs Monate; eine Verl?ngerung ist jeweils m?glich.
Die F?rderungsleistungen werden als Zusch¨¹sse gew?hrt. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht. Das Stipendium betr?gt 1.000,-€ monatlich (ggf. zzgl. eines Kinderzuschlags). Die Entscheidung ¨¹ber die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Pr?sidium auf Empfehlung der Kommission f¨¹r Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Antr?ge k?nnen von den wissenschaftlichen Nachwuchskr?ften gestellt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizuf¨¹gen:
- Beschreibung des Promotionsvorhabens unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 S.)
- Lebenslauf
- Bef¨¹rwortendes Votum der Betreuerin oder des Betreuers
- Nachweis ¨¹ber die derzeitigen Eink¨¹nfte des Antragstellers
- Kopie des Abschlusszeugnisses
Die Universit?t Paderborn ist bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erh?hen, und bittet daher nachdr¨¹cklich Wissenschaftlerinnen um eine Bewerbung. Die Antr?ge sind ¨¹ber die Dekaninnen bzw. Dekane der jeweiligen Fakult?ten der Universit?t Paderborn an die Hochschulverwaltung der Universit?t Paderborn, Dezernat 2, einzureichen. Weitere Informationen sind den Richtlinien f¨¹r die Vergabe von Promotionsstipendien der Universit?t Paderborn zu entnehmen:
http://www.uni-paderborn.de/fileadmin/fk/VergabeRilisGraf_rd.pdf
Bewerbungsschluss: 31. M?rz 2008
Beginn der F?rderung: 01. Juni 2008
Weitere Ausk¨¹nfte k?nnen bei der Hochschulverwaltung, Dezernat 2, Dr. Anke Backer, B 2-229, Tel.: 05251 60 - 2563, eingeholt werden.