EFRE 2021-2027
Europ?ischer Fonds für regionale Entwicklung
Der europ?ische Fonds für regionale Entwicklung EFRE 2021-2027 ist eine europaweite Ma?nahme die darauf abzielt das Ungleichgewicht zwischen verschiedenen Regionen auszugleichen. Daher werden Ma?nahmen gef?rdert, die dazu beitragen, Innovationen, Forschung und technologische Entwicklung regional voranzubringen.
Dauer und Gegenstand der F?rderung
Innerhalb der aktuellen EFRE Runde (2021-2027) werden immer wieder Ausschreibungen zu unterschiedlichen Themenbereichen und mit unterschiedlichen Vorgaben bezüglich der F?rderdauer und des F?rdervolumens ver?ffentlicht. Aktuelle Ausschreibungen werden sowohl über den EFRE Newsletter als auch auf der EFRE Webseite ver?ffentlicht.
Besonderheiten im Antragsverfahren
In den Meisten Ausschreibungen der EFRE F?rderung ist es n?tig, einen 10% Eigenanteil zu leisten. Darüber hinaus k?nnen Personen die in einem über EFRE gef?rderten Projekt t?tig sein sollen und über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet angestellt werden, lediglich zu 70% über die EFRE F?rderung finanziert werden. Dies bedeutet, dass zus?tzlich zum Eigenanteil ggf. auch ein 30%iger Anteil an den Personalkosten selber, d.h. aus freien Mitteln der Antragstellenden zu tragen ist. Dabei ist zu beachten, dass die F?rderlinie verschiedene Pauschalen beinhaltet, wodurch es im Einzelfall dennoch m?glich sein kann die Gesamtkosten des Vorhabens zu decken. Sollten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 Fragen hierzu haben, wenden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich gerne an die jeweilige Ansprechperson aus unserem Referat.
Hinweis
In vielen Ausschreibungen der EFRE F?rderung ben?tigen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bereits in der Projektskizzenphase eine rechtskr?ftige Unterschrift. Nehmen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bitte rechtzeitig, also mindestens 10 Werktage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten 365体育_足球比分网¥投注直播官网, dass die notwendigen Abstimmungs- und Kl?rungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.
Glossar
In den Meisten EFRE Ausschreibungen betr?gt die F?rderquote für Universit?ten 90% so dass ein zehn prozentiger Anteil der beantragten F?rdergesamtsumme selbst getragen werden muss. Vor der Antragstellung ist daher zu kl?ren wie der Eigenanteil finanziert werden kann. In der Regel erfolgt dies über freie Mittel der Arbeitsgruppe/Professur/Abteilung der Antrag stellenden Person.
In manchen EFRE Ausschreibungen wird ein Nachweis oder der Antrag zur Teilnahme an der elektronischen Belegaufbewahrung und -archivierung sowie Zeiterfassung gefordert. An der UPB ist zur Zeit keine elektronische Belegaufbewahrung und -archivierung sowie Zeiterfassung m?glich, weswegen kein Nachweis erbracht werden kann und auch kein Antrag zur Teilnahme gestellt werden kann. Sollten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 für Ihren Antrag einen Nachweis/Antrag zur Teilnahme ben?tigen, wenden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich frühzeitig an das Forschungsreferat.
In Verbundprojekten muss die Zusammenarbeit der Projektpartner*innen durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Kooperationsvereinbarungen sind je nach F?rderprogramm zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorzubereiten und zu unterzeichnen. Kooperationsvereinbarungen werden in der Regel durch die Konsortialführung vorbereitet. Bitte wenden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich für die Erstellung frühzeitig an die Justiziarinnen des Sachgebiets 2.2 (Fakult?ten EIM, KW: Frau Caterina Scheiing, caterina.scheiing@zv.uni-paderborn.de, -2851; Fakult?ten MB, NW, WiWi: Frau Christina Nolte, christina.nolte@zv.uni-paderborn.de, -2520).
In den meisten EFRE Ausschreibungen werden F?rdergelder für Personalkosten über Personalkostenpauschalen beantragt. Der anzuwendende Pauschalsatz richtet sich hierbei nach der Leistungsgruppe zu der das beantragte Personal zugeordnet werden kann. Wissenschaftliche Mitarbeiter werden dabei in Leistungsgruppe 1 eingestuft, Hilfskr?fte in Leistungsgruppe 4. Die Personalkostenpauschalen k?nnen auf der EFRE Webseite, sowie bei uns im Downloadbereich eingesehen werden.
In den meisten EFRE Ausschreibungen wird eine Projektpauschale/Gemeinkostenpauschale in H?he von 15% der beantragten Personalkosten gew?hrt. An der UPB gilt die Regelung, dass die Pauschale zentral durch die Universit?t vereinnahmt wird. Die Projektleiter erhalten als Ausgleich eine Forschungspr?mie aus Haushaltsmitteln in H?he von 40% der ursprünglichen Pauschale.
Bei der Erstellung und Begutachtung von F?rderantr?gen nehmen Querschnittsthemen einen immer gr??eren Stellenwert ein. Dazu z?hlen etwa Gleichstellung, Diversit?t und Familienfreundlichkeit, Internationalit?t, Karrieref?rderung, Forschungsdatenmanagement oder Nachhaltigkeit. Wir unterstützen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hierbei und fungieren als Schnittstelle zu anderen Servicebereichen der Universit?t.
Projektantr?ge, müssen in aller Regel rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Für die UPB ist hierfür die Vizepr?sidentin für Personalverwaltung, Frau Probst zust?ndig. Bitte nehmen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 rechtzeitig, also mindestens 10 Tage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten 365体育_足球比分网¥投注直播官网, dass die notwendigen Abstimmungs- und Kl?rungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.
In den meisten EFRE Ausschreibungen wird eine Sachausgabenpauschale in H?he von 25% der beantragten Personalkosten gew?hrt. Die Pauschale kann für Sach- und Reisekosten sowie Dienstleistungen verwendet werden und erleichtert den Antragsprozess da diese Kosten nicht einzeln aufgeführt werden müssen. Die Pauschale ist optional, d.h. die Kosten k?nnen auch direkt beantragt werden, z.B. wenn die für die Durchführung des Projekts n?tigen Sachausgaben die Pauschale übersteigen.
Der Service des Forschungsreferats
Unser Service rund um Ihren Antrag umfasst:
- Beratung bei der Finanzierungsplanung
- Beratung bei Querschnittsthemen
- Feedback zum Aufbau und ?berzeugungskraft Ihres Antrags aus nicht-fachlicher Perspektive
- Feedback im Hinblick auf Passf?higkeit und Konsistenz mit den Leitlinien
- Abstimmung mit der Hochschulleitung und anderen zust?ndigen Stellen der Hochschule
- Unterstützung bei der Erstellung ggf. n?tiger Stellungnahmen der Hochschule
Ansprechpartner*innen
Dr. Daniela Hartmann - B2.229, 60 - 4560
Dr. Anna Reinacher - A3.242, 60 - 2078
Dr. Juliane Thei? - B2.229, 60 - 4467