Wissenschaftliche Hilfskr?fte (WHK)
Die T?tigkeit von wissenschaftlichen Hilfskr?ften unterscheidet sich oft nicht von der T?tigkeit von wissenschaftlichen Angestellten, jedoch erheblich bei den Arbeitsbedingungen: Es existiert kein Tarifvertrag. Das Einkommen ist niedriger. Der Urlaubsanspruch ist der gesetzliche und somit geringer. Die Arbeitszeit betr?gt maximal 19 Stunden in der Woche. Es werden keine Beitr?ge zur Zusatzversicherung in der VBL gezahlt! Damit wird der gültige Tarifvertrag des ?ffentlichen Dienstes unterlaufen.
Wie für andere befristet Besch?ftigte gilt für sie, dass WHK-Vertr?ge ab 9,75 Std./Woche auf die erste Qualifizierungsphase bis zur Promotion angerechnet werden. Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz ergeben sich so maximal sechs Jahre für befristete WHK-Vertr?ge. Es ist stets ratsam, vor Abschluss des Vertrages zu kl?ren, ob nicht eine Anstellung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in m?glich ist. Der Wissenschaftler-Personalrat hat mitzubestimmen bei Neu- und Wiedereinstellung, bei der Vertragsdauer und dem Stundenumfang.