Der Personalrat arbeitet auf der Grundlage des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) des Landes NRW.

Das LPVG unterscheidet zwischen verschiedenen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, und zwar:

  • der Mitbestimmung (§72 LPVG)
  • der Mitwirkung (§73 LPVG)
  • der Mitwirkung und Anh?rung bei Kündigungen und Entlassungen (§74 LPVG)
  • der Anh?rung (§75 LPVG)

Soweit eine Ma?nahme der Mitbestimmung nach §72 LPVG unterliegt, kann sie nur mit Zustimmung des Personalrats getroffen werden. Diese k?nnen von der Vizepr?sidentin der Universit?t erst nach der Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden.

Dazu geh?ren u. a.:

  • Personalangelegenheiten wie z. B. Einstellung, Bef?rderung, Eingruppierung, H?hergruppierung, Herabgruppierung, ?bertragung einer h?her oder niedriger zu bewertenden T?tigkeit, Versetzung zu einer anderen Dienststelle, Umsetzung innerhalb der Dienststelle mit Wechsel des Dienstortes, Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbesch?ftigung oder Beurlaubung, Versagung, Untersagung Widerruf der Genehmigung einer Nebent?tigkeit
  • soziale Ma?nahmen wie Gew?hrung und Versagung von Vorschüssen, Darlehen, Aufstellung von Sozialpl?nen etc.
  • Rationalisierungs- und Technologieangelegenheiten, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, wie z. B Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Besch?ftigten zu überwachen, Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden,
    Ma?nahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufes
  • soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, über sonstige Ma?nahmen wie
    Beginn und Ende der t?glichen Arbeitszeit und Pausen; Anordnung von ?berstunden und Mehrarbeit;
    Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens in der Dienststelle
    Gestaltung der Arbeitspl?tze
    Aufstellung des Urlaubsplanes und Festsetzung des Urlaubs für einzelne Besch?ftigte, wenn zwischen dem Leiter der Dienststelle und dem beteiligten Besch?ftigen kein Einverst?ndnis erzielt wird, usw.
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