Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
- Ma?nahmen, die der Dienststelle oder ihren Angeh?rigen dienen, zu beantragen
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Besch?ftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr?ge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;
- sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Besch?ftigten einzusetzen,
- auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten; die für den Arbeitsschutz zust?ndigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung gesundheitsf?rdernder Ma?nahmen und des Arbeitsschutzes einzusetzen,
- Anregungen und Beschwerden von Besch?ftigten entgegenzunehmen und durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle - an der Universit?t Paderborn der Kanzler - auf ihre Erledigung hinzuwirken.
- die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Besch?ftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere ?lterer Personen, zu f?rdern
- Ma?nahmen zur beruflichen F?rderung schwerbehinderter Besch?ftigter zu beantragen,
- die Eingliederung ausl?ndischer Besch?ftigter in die Dienststelle und das Verst?ndnis zwischen ihnen und den deutschen Besch?ftigten zu f?rdern,
- mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur F?rderung der Belange der von ihr vertretenen Besch?ftigten eng zusammenzuarbeiten,
- die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern zu f?rdern