Be­trieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­na­ge­ment (BEM)

Willkommen auf den Seiten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements der Universit?t Paderborn. Hier k?nnen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich über allgemeine rechtliche und organisatorische Aspekte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie über die konkreten Regelungen zum BEM an der Universit?t Paderborn informieren.

Leider bleibt meist niemand das ganze Leben von Krankheiten oder Unf?llen verschont. Wer eine l?ngere Zeit ausf?llt, hat es danach oft schwer, wieder nahtlos ins Arbeitsleben einzusteigen. Hier kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eine wertvolle Unterstützung sein.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bietet Ihnen individuelle Hilfestellungen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach l?ngerer Erkrankung und bei h?ufiger auftretenden kürzeren Arbeitsunf?higkeitszeiten. Sollten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 innerhalb der letzten zw?lf Monate mehr als 6 Wochen erkrankt sein, haben 365体育_足球比分网¥投注直播官网 einen Anspruch auf die Durchführung eines BEM gem?? § 167 Abs. 2 SGB IX.

Betroffene Besch?ftigte k?nnen vom BEM-Verfahren in mehrfacher Hinsicht profitieren, insbesondere durch:

  • ?berprüfung der betrieblichen Rahmenbedingungen, um Ursachen von Arbeitsunf?higkeitszeiten am Arbeitsplatz nachzugehen
  • die m?gliche Anpassung ihrer T?tigkeiten an ihre gesundheitlichen Erfordernisse, u.a. um einer Chronifizierung von Krankheiten vorzubeugen
  • Unterstützung und Beratung, sobald sich eine erneute Erkrankung abzeichnet

Die Beauftragten des BEM begleiten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 gezielt zurück ins Arbeitsleben.

 

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Die wich­tigs­ten In­for­ma­ti­o­nen für 365体育_足球比分网¥投注直播官网 zu­sam­men­ge­fasst:

Voraussetzungen

Anspruch auf die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) haben alle Besch?ftigten, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten (nicht eines Kalenderjahres) l?nger als sechs Wochen arbeitsunf?hig erkrankt waren. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Erkrankung über mehrere Wochen handelt, oder ob mehrere kurze Erkrankungszeiten gemeinsam einen Zeitraum von sechs Wochen ausmachen. Ebenfalls unerheblich ist es, ob die Besch?ftigung in

  • Voll- oder Teilzeit
  • befristet oder unbefristet
  • im wissenschaftlichen oder nicht wissenschaftlichen Bereich

stattfindet.

Besch?ftigte haben ebenfalls die M?glichkeit, selbst ein BEM-Verfahren anzuregen, unabh?ngig von der Anzahl der Arbeitsunf?higkeitstage, wenn sie eine gesundheitsf?rdernde Ver?nderung der Arbeitsbedingungen anstreben.

 

Ziele

Ziel eines BEM ist das Untersuchen von Ursachen für Arbeitsunf?higkeitszeiten im Betrieb um

  • festzustellen, ob und inwiefern Arbeitsbedingungen zur Arbeitsunf?higkeit beitragen
  • bestehende Arbeitsunf?higkeiten zu überwinden
  • zukünftigen Arbeitsunf?higkeiten vorzubeugen
  • Behinderungen und chronische Erkrankungen zu verhindern
  • Gesundheit zu erhalten und zu f?rdern
  • Arbeitspl?tze der betroffenen Mitarbeitenden zu erhalten

Dabei ist ein BEM ein individueller Prozess, der weder im Verlauf, noch im Ergebnis vorgeschrieben ist und den jeweiligen Bedingungen angepasst wird. Es gilt kreative L?sungen zu finden, sollten sich ungünstige Arbeitsbedingungen aufzeigen.

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Verfahren

Das BEM ist immer ein individuelles sowie dynamisches betriebliches Verfahren. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 als Besch?ftigte*r stehen stets im Mittelpunkt des Verfahrens und entscheiden ob 365体育_足球比分网¥投注直播官网 am BEM-Verfahren teilnehmen m?chten oder nicht.

Je nach Bedarf wird gemeinsam gekl?rt, wie viele Prozessschritte erforderlich sind, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. In der Praxis bedeutet dies, dass manchmal wenige Schritte mit wenigen Ansprechpartnern ausreichen oder dass der Prozess sich aufwendiger gestaltet und die Einbeziehung mehrerer inner- und au?erbetrieblicher Akteure erfordert. Entscheidend ist prim?r das Ergebnis des BEM.

Damit BEM nachhaltige Ergebnisse erzielen kann, ist Ihre aktive Mitwirkung wichtig. Dies bedeutet auch, dass 365体育_足球比分网¥投注直播官网 als ?Expert*in in eigener Sache“ ma?geblich den BEM-Prozess mitbestimmen, d.h. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 k?nnen und sollen einzelne Schritte oder Ma?nahmen im BEM vorschlagen.

 

Ma?nahmen

Die Ma?nahmen im BEM-Prozess sind ebenso individuell wie das Verfahren.

Einige dieser Ma?nahmen k?nnen sein:

  • Gef?hrdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • berufliche Qualifikation oder Ver?nderung
  • ?rztliche Beratung
  • stufenweise Wiedereingliederung
  • hinzuziehen der zust?ndigen Rehabilitationstr?ger
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • begleitende Hilfen im Arbeitsleben
  • medizinische Rehabilitationsma?nahmen
  • Beratung durch interne Ansprechpartner der Universit?t Paderborn, wie z.B. die BAPs oder die Konfliktberatung
  • Beratung durch externe Stellen wie z. B. Integrationsfachdienst, Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben im Kreis Paderborn, Erg?nzende unabh?ngige Teilhabeberatung (EUTB)

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Grunds?tze

Damit ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu einem erfolgreichen Prozess wird, ben?tigt es einiger Grunds?tze, deren Einhaltung der Universit?t Paderborn am Herzen liegt.

Hierbei handelt es sich um

  • Freiwilligkeit
    Die Teilnahme an einem BEM ist für die Besch?ftigten freiwillig. Einer Ablehnung eines BEM folgen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
  • Selbstbestimmtheit
    Besch?ftigte stehen im Mittelpunkt des Verfahrens. Ohne die Zustimmung des*r Besch?ftigten werden keine vertraulichen Informationen weitergegeben. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bestimmen ebenfalls mit, wer an dem Prozess beteiligt wird. Der BEM-Prozess kann durch den*die Besch?ftigte*n jederzeit beendet werden.
  • Vertraulichkeit
    Alle am BEM Beteiligten unterliegen einer besonderen Schweigepflicht, da es oft um besonders schützenswerte pers?nliche und gesundheitliche Daten geht.
  • Datenschutz
    Es werden nur Daten erhoben, die für einen erfolgreichen BEM-Prozess erforderlich sind. Eine Datenschutzerkl?rung wird dem*r Besch?ftigten zu Beginn des Prozesses ausgeh?ndigt. Die Zustimmung des*r Besch?ftigten zur Verwendung der Daten im Prozess ist erforderlich. Nur gesetzlich erforderliche Daten (Erreichen der Sechs-Wochen-Frist gem?? § 167 SGB IX, Datum des Verschickens der Einladung und ggf. Erinnerungen, Informationen, ob dem Verfahren zugestimmt, oder ob es abgelehnt wurde und die Beendigung des Verfahrens) werden in die Personalakte aufgenommen. Weitere Daten werden, getrennt von der Personalakte, in einer BEM-Akte unter Verschluss und gesichert aufbewahrt und drei Jahre nach Abschluss des BEM-Verfahrens vernichtet oder an den*die Besch?ftigte*n übergeben.
  • Transparenz
    Am BEM-Prozess Beteiligte sorgen durch Dialogbereitschaft und Konsensorientierung für Transparenz, so dass der gesamte Prozess strukturiert, übersichtlich, nachvollziehbar und zielgerichtet abl?uft.

 

Unterstützer

Da jeder BEM-Prozess individuell gestaltet wird, besteht natürlich auch die M?glichkeit, wenn der*die Besch?ftigte dieses wünscht, Unterstützer des Prozesses hinzu zu ziehen. M?gliche Unterstützer k?nnen sein

  • Personalrat
    der wissenschaftlichen Mitarbeitenden
    der Mitarbeitenden in Verwaltung und Technik
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Pers?nliche Vertrauensperson
  • Betriebliche AnsprechPersonen – Pr?vention
  • Konfliktberatung
  • Betriebs?rztlicher Dienst
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Führungskraft / Kollege*in
  • Personalentwicklung
  • Personalsachbearbeitung
  • Externe Beratungsstellen und Einrichtungen (z.B. Integrationsfachdienst)

Auch auf weitere externe Personen und Institutionen kann zurückgegriffen werden, z.B. das Inklusionsamt, Rehabilitationstr?ger, wie Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit, Krankenkassen, Unfallkasse/Berufsgenossenschaften usw.

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Ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist immer ein individueller, zielgerichteter, verlaufs- und ergebnisoffener Prozess, da die Involvierten sich mit individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen einzelner BEM-berechtigter Besch?ftigter auseinandersetzen. Um eine systematische und transparente Vorgehensweise, sowie eine soweit wie m?glich gleiche Behandlung der entsprechenden Besch?ftigten zu gew?hrleisten, hat die Universit?t Paderborn verschiedene Bereiche des BEM mit den Personalr?ten in einer Dienstvereinbarung geregelt. Hierbei handelt es sich um Bereiche wie

  • den Geltungsbereich
  • Ziele und Grunds?tze
  • die BEM-Steuerungsgruppe
  • Aufgaben und Zust?ndigkeiten
  • das Verfahren
  • die Dokumentation
  • sowie den Datenschutz und die Vertraulichkeit

 

Die Dienstvereinbarung finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hier.

 

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Erika Sobek

Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (SG 5.3)

Betriebliches Eingliederungsmanagement

E-Mail schreiben +49 5251 60-3844
Downloads und Links

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