NR­We­ge ins Stu­di­um

Seit Anfang 2017 engagiert sich die Universit?t Paderborn im Programm "NRWege ins Studium". Zum einen wird die Teilnahme von Studieninteressierten mit und ohne Fluchthintergrund an studienvorbereitenden DSH-Kursen der Universit?t gef?rdert, zum anderen werden Stipendien für Fachstudierende vergeben. Weiterhin erm?glicht "NRWege ins Studium" die St?rkung der Beratungsstruktur für Geflüchtete und die Koordination von Flüchtlingsangelegenheiten in der Hochschule sowie die Vernetzung in der Region. Finanziert wird das Programm "NRWege ins Studium" aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kos­ten­freie Deutsch­kur­se für Ge­flüch­te­te

365体育_足球比分网¥投注直播官网 haben:

- ein Aufenthaltsdokument, das Ihren Fluchthintergrund dokumentiert

- die Berechtigung in Paderborn oder Umgebung zu wohnen

- eine Zugangsberechtigung zu deutschen Universit?ten

Ihre Zugangsberechtigung wird nach Bewerbungseingang vom International Office geprüft. Für eine erste Orientierung, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, kann das Informationsportal Anabin der Kultusministerkonferenz konsultiert werden.
 

Bitte reichen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung sowie Kopien Ihrer Zeugnisse und amtliche ?bersetzungen ein, sofern die Originale nicht auf Deutsch, Englisch oder Franz?sisch vorliegen. Detaillierte Informationen zur Bewerbung sind auf unserer entsprechenden Webseite abrufbar. Bewerbungen von Geflüchteten werden jeweils bis sechs Wochen vor Kursbeginn entgegen genommen und k?nnen w?hrend unserer Sprechzeiten pers?nlich abgegeben oder per Post geschickt werden. Da 365体育_足球比分网¥投注直播官网 von uns per Post benachrichtigt werden, stellen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bitte sicher, dass Ihre Adresse stets aktuell ist.

WICHTIG: Bitte fügen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 der Bewerbung auch eine Kopie Ihres Aufenthaltsdokuments bei.

Informieren 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich auch über unsere weiteren Angebote und Aktivit?ten für Geflüchtete!

Damit 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich erstmalig auf eine F?rderung der DSH-Kurse über das NRWege-Programm bewerben k?nnen, müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich nach der Zulassung auch erfolgreich eingeschrieben haben. Ohne Einschreibung kann keine Bewerbung auf F?rderung erfolgen. Informationen zur Einschreibungen finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 unter folgendem Link.

Für die F?rderung der DSH-Kurse (erst ab Sprachniveau B1 m?glich) muss für jedes Quartal eine offizielle Bewerbung eingereicht werden.

Die F?rderung umfasst ausschlie?lich die Teilnahme an den Kursen, nicht aber die Semestergebühr.

Die Bewerbung muss folgende Anlage enthalten:
- Antrag und Motivationsschreiben für das jeweilige Quartal 
- offizieller Fluchtnachweis (Kopie des Ausweises Vorder- und Rückseite)*
Bereitschaft, im Rahmen der F?rderung die notwendigen eigenen Daten der Hochschule zur Verfügung zu stellen und Bereitschaft zur Teilnahme an Umfragen/Studien


Erst nach einer positiven Beurteilung ihrer Bewerbung erhalten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 das Formular für einen Platz im NRWege F?rderprogramm. Im Falle einer Ablehnung, k?nnen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 trotzdem in einem kostenpflichtigen Kurs beginnen, wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 dies m?chten. Es besteht die M?glichkeit, sich für das n?chste Quartal erneut zu bewerben. 

Den Antrag inklusive dem Motivationsschreiben schicken 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bitte zusammen mit dem Fluchtnachweis (s. oben) per Mail an die Flüchtlingskoordinationunter: io-refugees@zv.uni-paderborn.de

Eine Unterbrechung des laufenden Quartals ist mit dem Erhalt der NRWege-F?rderung nicht m?glich!

 

*zum f?rderf?higen Personenkreis z?hlen studierwillige und -f?hige Personen mit Fluchterfahrung:

  • Asylberechtigte, als Flüchtling oder als subsidi?r Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, für die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (§ 22, § 23 Abs. 1, 2 und 4, § 23a, § 25 Abs. 1-5 (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG haben.
  • Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgeführten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. § 60 a Abs. 2 AufenthG)
  • Nicht f?rderf?hig sind: 
  • Personen im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG), wenn noch keine erste Entscheidung vorliegt
  • Personen, bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen mit einer inl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung
  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis
  • Personen, deren Einreise l?nger als fünf Jahre zurück liegt, bevor eine Erstf?rderung durch NRWege ins Studium oder das Bundesprogramm Integra stattgefunden hat (Ausnahme: einmalige Verl?ngerung um zwei Jahre bei eigener Krankheit oder Pflege von Angeh?rigen oder Kindererziehung) 

Sti­pen­di­en für Fach­stu­die­ren­de

Studierende mit Fluchterfahrung, die in einem Bachelor- oder Master-Studiengang eingeschrieben sind, k?nnen sich auf ein Stipendium bewerben, wenn

- die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde

- eine Erstentscheidung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorliegt oder

- sie zum vorübergehenden Schutz oder aus humanit?ren Gründen aufgenommen worden sind oder

- die Person aus dem Ausland aufgenommen wurde und keine vollziehbare Ausreisepflicht besteht

- die Person noch keine Niederlassungserlaubnis besitzt

- die Einreise nicht l?nger als fünf Jahre zurück liegt, bevor eine Erstf?rderung durch NRWege ins Studium oder das Bundesprogramm Integra erfolgt ist (Ausnahmen: eigene Krankheit, Pflege von Angeh?rigen oder Kindererziehung) 

 

Nicht f?rderf?hig sind: 

  • Personen im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG), wenn noch keine erste Entscheidung vorliegt
  • Personen, bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen mit einer inl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung
  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder deutschen Staatsangeh?rigkeit

- Regul?re Immatrikulation an der Universit?t Paderborn 

- Antrag und Motivationsschreiben, in dem das Studieninteresse in Anknüpfung an den bisherigen Bildungsweg und die Unterstützungsnotwendigkeit dargelegt wird

- Es muss zu erwarten sein, dass das angestrebte Studium erfolgreich absolviert werden kann

- Nachweis, dass BAf?G beantragt wurde und der Antrag abgelehnt/noch nicht bewilligt wurde. Mit Bewilligung von BAf?G erlischt der Anspruch auf ein Vollstipendium

- Selbstauskunftsbogen zum Einkommen

- Schriftlich erkl?rte Bereitschaft der Bewerber*in, im Rahmen der F?rderung die notwendigen eigenen Daten der Hochschule gem?? F?rderlinie E zur Verfügung zu stellen und Bereitschaft zur Teilnahme an weiteren Umfragen bzw. Studien

- Bei einer Einbürgerung oder der Erteilung einer sog. Niederlassungserlaubnis entf?llt der Anspruch auf das Stipendium. Es kann kein Folgeantrag gestellt werden

- regelm??ige Anwesenheit

- Verpflichtung, an den Beratungen durch die Hochschule teilzunehmen und zu ehrenamtlichem Engagement

- Bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester oder bei einem Folgeantrag ist ein Nachweis über die Studienergebnisse des vergangenen Zeitraums und ein positives Gutachten eines/einer Hochschullehrer*in vorzulegen, welches die pers?nliche und fachliche Eignung des/der Bewerber*in best?tigt

- Bei einem Folgeantrag muss zus?tzlich die Bereitschaft bestehen, sich selbst in das Programm oder in hochschul(nahe) Angebote ehrenamtlich einzubringen

Bitte senden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 Ihre vollst?ndigen Bewerbungsunterlagen bis zum Fristende per E-Mail an: io-refugees@zv.uni-paderborn.de

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:

- Antrag inklusive dem Motivationsschreiben, in dem der Grund und die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung dargelegt wird

- tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des Voraufenthaltes in Deutschland

- Kopie des Aufenthaltsdokuments (beide Seiten)

- Nachweis über erfolgten BAF?G-Antrag (Bewilligung oder Ablehnung)

- Nachweis über die aktuelle Finanzierung (Selbstauskunftsbogen Einkommen)

- Leistungsübersicht inkl. aktuellem Notendurchschnitt

- Nachweis über ehrenamtliches Engagement (falls vorhanden)

- Bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester oder bei einem Folgeantrag ist zus?tzlich ein Nachweis über die Studienergebnisse des vergangenen Zeitraums und ein positives Gutachten eines/einer Hochschullehrer*in vorzulegen, welches die pers?nliche und fachliche Eignung des/der Bewerber*in best?tigt (Gutachten nicht ?lter als 3 Monate). In diesem Fall auch die erkl?rte Bereitschaft, sich selbst in das Programm oder in hochschul(nahe) Angebote ehrenamtlich einzubringen.

 

365体育_足球比分网¥投注直播官网 bekommen von uns eine Eingangsbest?tigung Ihrer Bewerbung und werden bis sp?testens vier Wochen nach Bewerbungsfrist von uns über die Entscheidung Ihres Antrages informiert.