F?rderbare Praktika
Folgende Einrichtungen k?nnen u.a. als aufnehmende Institutionen fungieren:
- ?ffentliche und private kleine, mittlere oder gro?e Unternehmen (einschlie?lich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
- Lokale, regionale oder nationale ?ffentliche Stellen
- Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverb?nde und Gewerkschaften)
- Forschungseinrichtungen
- Stiftungen
- Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschlie?lich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
- gemeinnützige Organisationen, Verb?nde, Nichtregierungsorganisationen
- Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen
Nicht f?rderbare Praktika
Nicht gef?rdert werden k?nnen Praktika bei:
- EU-Institutionen
- Institutionen, die EU-Programme verwalten
- Diplomatische Vertretungen des Heimatlandes/Herkunftslandes der Begünstigten (z. B. deutsche Botschaften)