Fi­nan­zen und Ver­si­che­run­gen

Gesetzliche Krankenversicherungspflicht und elektronisches Studenten-Meldeverfahren (SMV) 

Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung ist für Studierende an einer deutschen Hochschule grunds?tzlich gesetzlich vorgeschrieben und wird bei der Einschreibung geprüft. Es besteht ein elektronischer Datenaustausch (SMV) zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Hochschulen. Teilen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 daher ihrer gesetzlichen Krankenversicherung unbedingt mit, an welcher Hochschule 365体育_足球比分网¥投注直播官网 studieren, damit Ihr Versichertenstatus auch an Ihre Hochschule gemeldet wird.
Auch wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen, müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden, damit eine entsprechende elektronische Meldung an Ihre Hochschule erfolgt. Einen schnellen ?berblick über das Verfahren erhalten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 auf diesem Flowchart.
Zur eindeutigen Identifikation Ihrer Hochschule durch die Krankenversicherung müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 die Betriebsnummer der Universit?t an Ihre Krankenversicherung übermitteln.
Die Betriebsnummer der Universit?t Paderborn ist: H0002699 

Teilnehmer am studienvorbereitenden Deutschkurs und am Studienkolleg sind von dieser Regelung ausgenommen. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 unterliegen nicht der Meldepflicht, weil die M?glichkeit einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Pesonenkreis nicht besteht.
Untenstehen finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 ausführliche Informationen zum Thema Krankenversicherung für Studierende. 

Die gesetzliche Krankenversicherung
Grunds?tzlich unterliegt in Deutschland jeder Einwohner unter 30 Jahren der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung. In Deutschland gibt es nicht nur eine gro?e staatliche Krankenversicherung, sondern eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenversicherungen (z.B. TK, AOK, Barmer etc.) die als K?rperschaften des ?ffentlichen Rechts organisiert sind und miteinander in Konkurrenz stehen. Die Krankenversicherung kann frei gew?hlt werden. Es wird jede gesetzliche Krankenversicherung von der Universit?t Paderborn akzeptiert. Die Techniker Krankenkasse (TK) besitzt am Campus ein Servicebüro im Geb?ude ME. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 k?nnen sich zumeist über die jeweiligen Webseiten direkt um eine Mitgliedschaft bewerben. Zudem ist ein Antrag auf MItgliedschaft auch online über spezielle Relocation Services für internationale Studierende m?glich. Eine kurze Internetrecherche sollte 365体育_足球比分网¥投注直播官网 zu einem geeigneten Anbieter führen.

Studienstart nach dem 30 Lebensjahr
Studierende, die bei Studienbeginn bereits über 30 Jahre alt sind, werden leider nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Es ist lediglich die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung m?glich. Es muss jedoch auch für Studenbeginner ü30 von einer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung des Versichertenstatus an die Hochschule erfolgen. Bitte beachten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 die untenstehenden Hinweise bezügliche "Ausnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht". 

Fortführung des Studiums nach dem 30 Lebensjahr
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres sind 365体育_足球比分网¥投注直播官网 verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern und zahlen als Student einen erm??igten Mitgliedsbeitrag. Ab dem 30 Lebensjahr ist eine Versicherung zum Studierendenbeitrag leider nicht mehr m?glich. Die gesetzliche Versicherung kann jedoch freiwillig mit einem h?heren Beitrag weitergeführt werden. Wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 kein Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bleib