Finanzen und Versicherungen
Gesetzliche Krankenversicherungspflicht und elektronisches Studenten-Meldeverfahren (SMV)
Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung ist f¨¹r Studierende an einer deutschen Hochschule grunds?tzlich gesetzlich vorgeschrieben und wird bei der Einschreibung gepr¨¹ft. Es besteht ein elektronischer Datenaustausch (SMV) zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Hochschulen. Teilen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø daher ihrer gesetzlichen Krankenversicherung unbedingt mit, an welcher Hochschule 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø studieren, damit Ihr Versichertenstatus auch an Ihre Hochschule gemeldet wird.
Auch wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen, m¨¹ssen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden, damit eine entsprechende elektronische Meldung an Ihre Hochschule erfolgt. Einen schnellen ?berblick ¨¹ber das Verfahren erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø auf diesem Flowchart.
Zur eindeutigen Identifikation Ihrer Hochschule durch die Krankenversicherung m¨¹ssen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø die Betriebsnummer der Universit?t an Ihre Krankenversicherung ¨¹bermitteln.
Die Betriebsnummer der Universit?t Paderborn ist: 40486341
Teilnehmer am studienvorbereitenden Deutschkurs und am Studienkolleg sind von dieser Regelung ausgenommen. 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø unterliegen nicht der Meldepflicht, weil die M?glichkeit einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung f¨¹r diesen Pesonenkreis nicht besteht.
Untenstehen finden 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø ausf¨¹hrliche Informationen zum Thema Krankenversicherung f¨¹r Studierende.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Grunds?tzlich unterliegt in Deutschland jeder Einwohner unter 30 Jahren der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung. In Deutschland gibt es nicht nur eine gro?e staatliche Krankenversicherung, sondern eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenversicherungen (z.B. TK, AOK, Barmer etc.) die als K?rperschaften des ?ffentlichen Rechts organisiert sind und miteinander in Konkurrenz stehen. Die Krankenversicherung kann frei gew?hlt werden. Es wird jede gesetzliche Krankenversicherung von der Universit?t Paderborn akzeptiert. Die Techniker Krankenkasse (TK) besitzt am Campus ein Serviceb¨¹ro im Geb?ude ME. 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø k?nnen sich zumeist ¨¹ber die jeweiligen Webseiten direkt um eine Mitgliedschaft bewerben. Zudem ist ein Antrag auf MItgliedschaft auch online ¨¹ber spezielle Relocation Services f¨¹r internationale Studierende m?glich. Eine kurze Internetrecherche sollte 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø zu einem geeigneten Anbieter f¨¹hren.
Studienstart nach dem 30 Lebensjahr
Studierende, die bei Studienbeginn bereits ¨¹ber 30 Jahre alt sind, werden leider nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Es ist lediglich die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung m?glich. Es muss jedoch auch f¨¹r Studenbeginner ¨¹30 von einer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung des Versichertenstatus an die Hochschule erfolgen. Bitte beachten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø die untenstehenden Hinweise bez¨¹gliche "Ausnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht".
Fortf¨¹hrung des Studiums nach dem 30 Lebensjahr
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres sind 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern und zahlen als Student einen erm??igten Mitgliedsbeitrag. Ab dem 30 Lebensjahr ist eine Versicherung zum Studierendenbeitrag leider nicht mehr m?glich. Die gesetzliche Versicherung kann jedoch freiwillig mit einem h?heren Beitrag weitergef¨¹hrt werden. Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø kein Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben m?chten, m¨¹ssen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø die ?nderung Ihres Status bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beanragen. Die gesetzlichen Krankenversicherung meldet Ihren neuen Status dann auf elektronischem Weg an die Hochschule. Auch wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø ab dem 30 Lebensjahr nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen und sich frei f¨¹r eine Krankenversicherung entscheiden k?nnen, empfehlen wir Ihnen dringend eine private Krankenversicherung mit einem Versicherungsschutz abzuschlie?en, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen orientiert. Zudem sollten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø beachten, dass f¨¹r die Erteilung und Verl?ngerung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel der Nachweis einer Krankenversicherung von dem Ausl?nderamt gefordert wird.
Ausnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
Bei dem Vorliegen einer ausreichenden privaten Krankenversicherung, der europ?ischen Krankenversichertenkarte (EHIC) oder dem Bestehen eines Sozialversicherungsabkommens zwischen ihrem Herkunftsland und der Bundesrepublik Deutschland m¨¹ssen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich nicht gesetzlich versichern. Es muss jedoch trotzdem von einer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung an die Hochschule bez¨¹glich Ihres Versichertenstatus erfolgen. Hierzu muss die gesetzliche Krankenversicherung pr¨¹fen, ob 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø der Versicherungspflicht unterliegen oder ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist. Bei der Beantragung m¨¹ssen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø in der Regel ein Ausweisdokument und einen entsprechenden Nachweis ihres alternativen Versicherungsschutzes vorlegen (privater Versicherungsvertrag, EHIC, Formblatt des jeweiligen Sozialversicherungsabkommens). Die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung ¨¹berpr¨¹ft dann, ob eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht m?glich ist.
Wenn der Versicherungsschutz ausreichend ist oder 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø nicht der Versicherungspflicht unterliegen, erfolgt eine entsprechende elektronische Meldung an die Hochschule. Bitte lassen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Meldebest?tigung ausstellen und reichen diese w?hrend der Immatrikulation bei der Universit?t ein. Eine einfache Best?tigung der Versicherung per E-Mail ist bereits ausreichend. F¨¹r eine z¨¹gige Bearbeitung Ihres Antrages auf Einschreibung ist es f¨¹r die Universit?t wichtig zu wissen, ob 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø diesen Prozess bereits initiert haben.
Die Vorlage weiterer Dokumente ( z.B. des Versicherungsvertrages) ist bei der Einschreibung an der Universit?t nicht notwendig, da die Pr¨¹fung der jeweiligen Versicherung in der Zust?ndigkeit der gesetzlichen Krankenkassen liegt.
Informationen zur Wahl einer privaten Krankenversicherung
Es gibt viele Versicherungen und Relocation Services auf dem Markt, die Produkte f¨¹r internationale Studierende und Sprachsch¨¹ler anbieten. Mit einer kleinen Internetrecherche sollten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø schnell einen entsprechenden Anbieter finden k?nnen. Es wird grunds?tzlich nicht empfohlen, das g¨¹nstigste Angebot zu w?hlen. Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø eine Deckung haben wollen, die zumindest ann?hernd der Deckung einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, sollten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø auf jeden Fall eine Pr?mienoption w?hlen, die in der Regel etwa 60-80 Euro pro Monat kostet. Bei der Wahl sollten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø beachten, dass viele Versicherungsvertr?ge Leistungen f¨¹r Erkrankungen ausschlie?en, die bereits vor der Einreise nach Deutschland vorhanden waren. Zudem ist die maximale Versicherungslaufzeit zumeist beschr?nkt, was dazu f¨¹hren kann, dass 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich um eine neue Versicherung bem¨¹hen m¨¹ssen, wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø bis dahin Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben sollten. Ihnen bleibt in so einem Fall lediglich noch die M?glichkeit sich um die Aufnahme in einer regul?ren privaten Krankenversicherung, die auch unter bestimmten Voraussetzungen von Deutschen als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung gew?hlt werden kann, zu bewerben. Es besteht in einer privaten Krankenversicherung kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft. Insbesondere bei dem Vorliegen von Vorerkrankungen besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Aufnahme verweigert wird. Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich f¨¹r eine private Krankenversicherung entscheiden, m¨¹ssen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø den Versicherungsvertrag einer gesetzlichen Krankenkasse zur Pr¨¹fung vorlegen. Bei einem ausreichenden privaten Versicherungsschutz k?nnen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Bitte beachten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø, dass 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø dann f¨¹r den Zeitraum ihres Studiums nicht mehr zur¨¹ck in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln k?nnen!
Wechsel der Krankenversicherung
Zu Beginn Ihres Studiums m¨¹ssen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich f¨¹r eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Zwischen diesen beiden Systemen ist nur in wenigen Ausnahmef?llen (z.B. bei Heirat etc.) ein Wechsel ein Wechsel w?hrend das Studiums m?glich. Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich f¨¹r eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, k?nnen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø w?hrend des Studiums nur zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Die einzige M?glichkeit f¨¹r einen Austritt bietet sich nach der Vollendung des 30 Lebensjahres. Bei der Entscheidung f¨¹r eine private Krankenkasse besteht im Regelfall keine M?glichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Die Mitgliedschaft in eine gesetzliche Krankenversicherung ist erst wieder nach dem Ende des Studiums m?glich.
Studierende unterliegen weiterhin der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, haben aber, wenn sie ihr Studium aufgrund der Corona-Pandemie von ihrem Heimatland aus begonnen haben, gute Chancen, den Krankenversicherungsbeitrag f¨¹r diesen Zeitraum erstattet zu bekommen. Wir m?chte Ihnen somit dringend empfehlen nach Ihrer Einreise in Deutschland einen Erstattungsantrag bei Ihrer Krankenversicherung zu stellen.
Bitte beachten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø aber, dass die Entscheidung ¨¹ber den Erlass der Geb¨¹hren letztlich von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abh?ngt. Es handelt sich zudem immer um eine Einzelfallentscheidung! Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich bitte direkt an Ihre Versicherung.
Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø nach einem studienvorbereitenden Deutschkurs mit einem Fachstudium beginnen m?chten, haben 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø die Chance in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø den Antrag nicht vor dem Beginn des Studiums stellen, k?nnen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø w?hrend ihres Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Es gibt keine 2. Chance! Wir empfehlen Ihnen sich diesbez¨¹glich von einer gesetzlichen Krankenversicherung beraten zu lassen. Falls 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich f¨¹r ein private Krankenversicherung entscheiden, m¨¹ssen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø bei der Einschreibung die "Befreiungsbescheinigung von der Krankenversicherungspflicht" einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Diese weist der Universit?t nach, dass der private Krankenversicherungsschutz f¨¹r die Einschreibung an der Universit?t entsprechend den Vorgaben des Sozialgesetzbuches V ausreichend ist.
An der Universit?t Paderborn zahlen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø keine Studiengeb¨¹hren! Die Universit?t Paderborn ist (wie fast alle Hochschulen in Deutschland) eine ?ffentliche Hochschule. Der Semesterbeitrag von etwa 310 Euro beinhaltet unter anderem ein Ticket f¨¹r den ?ffentlichen Nahverkehr. D.h. 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø benutzen Busse und Bahnen in ganz Nordrhein-Westfalen kostenlos! Zur G¨¹ltigkeit des Semestertickets siehe hier. Dar¨¹ber hinaus erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø mit Ihrem Studierendenausweis viele Verg¨¹nstigungen z.B. bei Er?ffung eins Bankkontos, bei Mobilfunkvertr?gen oder auch im Kino oder Theater. Das verg¨¹nstigte Essen in unserer Mensa kostet f¨¹r Studierende ab 1,70 Euro pro Mahlzeit.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen eine ungef?hre Vorstellung davon geben, was das Leben und Studieren in Paderborn kostet.
Die durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten f¨¹r Studierende bewegen sich etwa in folgendem Rahmen:
Miete | 400€ |
Krankenversicherung | ca. 140€ |
Essen | 350€ |
Freizeit | min. 150€ |
Semesterbeitrag | ca. 300€ pro Semester (50€ /Monat) |
Verschiedenes | ca.120€ |
Summe | ca. 1210€ |
Sorgen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø bitte daf¨¹r, dass 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø bei Ihrer Ankunft in Paderborn ausreichend Bargeld zur Verf¨¹gung haben, um finanzielle Engp?sse zu vermeiden. In den ersten Wochen werden 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø die erste Miete (etwa 400€) und eine Kaution bezahlen m¨¹ssen (normalerweise 1-2 Monatsmieten). Hinzu kommen die Kosten f¨¹r das Semesterticket (ca. 300€), evtl. die Deutschkursgeb¨¹hren (DSH-Kurs: 500€ pro Kursstufe) und ggf. die Beitr?ge f¨¹r die Krankenversicherung.
Wer in Deutschland einen Schaden verursacht ist zum Schadensersatz verpflichtet! Bedenken 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø, dass die Schadenssummen h?her ausfallen k?nnten als in ihrem Heimatland. Bitte ¨¹berpr¨¹fen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø ihren Versicherungsschutz im Falle eines Schadens in Deutschland! Die Kosten f¨¹r eine Haftpflichtversicherung beginnen in Deutschland f¨¹r eine Einzelperson bei etwa 25 Euro im Jahr.
Informationen ¨¹ber Stipendien erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø bei der Deutschen Botschaft, in Abteilungen des Goethe-Instituts und beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Der DAAD bietet eine Vielzahl von Stipendienprogrammen f¨¹r Austauschstudierende und Wissenschaftler aller L?nder an; f¨¹r das grundst?ndige Studium (Bachelorstudieng?nge) gibt es aber dort keine Stipendienm?glichkeit.
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Kennedyallee 50
D - 53275 Bonn
Sofern 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø f¨¹r eine Stipendiumsbewerbung eine informelle Best?tigung ben?tigen, dass 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø die Zulassungsvoraussetzungen f¨¹r den gew¨¹nschten Masterstudiengang erf¨¹llen, bitten wir 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø, rechtzeitig mit uns in Kontakt zu treten. Die Bearbeitungsdauer betr?gt ca. 4 Wochen. F¨¹r die Bearbeitung ben?tigen wir Ihre Studienabschlussurkunde und eine detaillierte F?cher- und Noten¨¹bersicht.