D
Dienstvereinbarungen werden zwischen dem Personalrat und der Dienststelle abgeschlossen. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 werden immer dann getroffen, wenn die Sache, um die es geht, nicht bereits durch Gesetz oder Tarifvertrag geregelt ist. Dienstvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Seiten zu unterzeichnen und von der Dienststelle in geeigneter Weise bekanntzumachen.
365体育_足球比分网¥投注直播官网he auch: § 70 LPVG