Das neue elek­tro­ni­sche Stu­die­ren­den-Mel­de­ver­fah­ren der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in ganz Deutschland das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren: Studierende melden einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl, an welcher Universit?t sie studieren. Die Krankenkasse meldet diese Daten dann elektronisch an die Universit?t.

In bestimmten F?llen k?nnen Studierende von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit werden. Dies ist z.B. meist der Fall, wenn eine Europ?ische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorliegt. Wichtig: Auch in diesem Fall müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich zun?chst an eine gesetzliche deutsche Krankenkasse wenden, damit diese die Befreiung der Universit?t digital übermittelt.

Der Datentransfer zwischen Krankenkassen und Hochschulen findet bundesweit ausschlie?lich elektronisch statt. Ohne die digitale Meldung Ihres Versicherungsstatus einer Krankenversicherung k?nnen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 nicht eingeschrieben werden.

-> Bitte wenden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich in jedem Fall an eine gesetzliche deutsche Krankenkasse - entweder für den Abschluss einer Krankenversicherung oder für eine Befreiung!