Lehr­beau­ftragte

Lehrauftr?ge begründen kein Dienstverh?ltnis. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 k?nnen am ehesten mit einer Honorart?tigkeit verglichen werden. Nur für die geleisteten Lehrveranstaltungsstunden wird gezahlt. Besoldete Lehrauftr?ge werden an Hochschulen mit etwa 24 bis 80 Euro pro gehaltene Stunde vergütet. Die H?he ist in den wenigsten Hochschulen einheitlich festgelegt. Vor- und Nachbereitung ist im Honorar inbegriffen. Da kein Arbeitsverh?ltnis besteht, tragen Steuern, Versicherungen und Krankheitsrisiko allein die Lehrbeauftragten. In der Regel sollten Lehrauftr?ge auch nur zus?tzlich zu einer weiteren Berufst?tigkeit durchgeführt werden.

Es gibt verschiedene Gruppen von Lehrauftr?gen, besoldete und unbesoldete, mit und ohne Reisekostenerstattung. Mitarbeiter/innen mit einer Vollzeitstelle k?nnen an der eigenen Hochschule in der Regel nur unbesoldete Lehrauftr?ge übernehmen. Es gibt auch Personen, die von Lehrauftr?gen leben. Damit der Verdacht der Scheinselbstst?ndigkeit nicht bewiesen werden kann, wird an verschiedenen Hochschulen die Anzahl der Lehrauftr?ge auf 6-10 SWS pro Hochschule beschr?nkt. Diese Lehrbeauftragten haben fünf und mehr Arbeitgeber/innen und reisen von Hochschule zu Hochschule und von Volkshochschule zu Volkshochschule.

Was k?nnen Lehrbeauftragte tun, die von ihren Lehrauftr?gen leben? 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sollten sich vor allem um ausreichenden Versicherungsschutz bemühen (Krankenversicherung, Krankentagegeld, Berufsunf?higkeit, Haftpflicht). 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sollten einzeln oder mit Kolleg/inn/en und mit Unterstützung des Wissenschaftler Personalrats und der Gewerkschaft mit dem Institut um h?here Vergütungss?tze und Reisekostenerstattung verhandeln.