Vizepr?sidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung im Amt best?tigt
Simone Probst bleibt Vizepr?sidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universit?t Paderborn. In nicht?ffentlicher Sitzung hat am heutigen Mittwoch, 23. Januar, die Hochschulwahlversammlung die 51-j?hrige Diplom-Physikerin für weitere vier Jahre einstimmig im Amt best?tigt. Die zweite Amtszeit von Simone Probst beginnt am 16. Juni. Ihre erste, sechsj?hrige Amtszeit startete am 16. Juni 2013.
Die Vizepr?sidentin für den Bereich Wirtschafts- und Personalverwaltung ist Vorgesetzte von etwa 700 Universit?tsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern in Technik und Verwaltung. Simone Probst freut sich über die Wiederwahl und sieht sie als weiteren Ansporn: ?Ich danke für das mir erneut entgegengebrachte Vertrauen. Mein ganzes bisheriges Berufsleben ist durch Mitwirkung gepr?gt und für mich sind Respekt, Verantwortung und Vertrauen die Grundpfeiler meiner Amtsführung. So soll es auch in den kommenden Jahren sein.“
In ihrer Bewerbungsrede ging Probst auf viele aktuelle Themen an der Universit?t ein. Für ihre kommende Amtszeit hat sie sich u. a. vorgenommen, Geb?ude und Infrastruktur für Lehre und Forschung weiter auszubauen, eine konsequente und besonnene Digitalisierung von universit?ren Verwaltungsprozessen voranzutreiben und das bereits gestartete Personalentwicklungskonzept weiterzuentwickeln. Mit den anderen Hochschulen in OWL m?chte sie weiterhin eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten und mit der Stadt neue attraktive Orte für Studierende in Paderborn gestalten.
Am 23. Januar hatte im H?rsaal O1 der Universit?t ein ?ffentliches Hearing um das Amt des Vizepr?sidenten/der Vizepr?sidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung stattgefunden. Neben Probst hatte sich Patric Nitz, Prokurist bei der Tutelacell GmbH, beworben. Die Bewerberin und der Bewerber pr?sentierten in Statements ihre Vorstellungen von der zukünftigen Entwicklung der Hochschule.
Informationen zum Wahlverfahren
Nach dem Hochschulgesetz des Landes NRW und der Grundordnung der Universit?t Paderborn w?hlt die Hochschulwahlversammlung den Vizerp?sidenten/die Vizepr?sidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung in geheimer Abstimmung. Die Hochschulwahlversammlung ist ein Organ, das aus dem Senat und dem Hochschulrat der Universit?t besteht. Als Vizepr?sident/in ist gew?hlt, wer die Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder der Hochschulwahlversammlung (= absolute Mehrheit) und die Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder innerhalb der beiden H?lften der Hochschulwahlversammlung (= absolute Mehrheit) erh?lt. Die Mehrheit ist erreicht, wenn die stimmberechtigten Mitglieder mit mehr als der H?lfte ihrer Stimmen für eine Bewerberin oder einen Bewerber gestimmt haben. Die Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder des Senats und der externen Mitglieder des Hochschulrats stehen in gleichem Verh?ltnis zueinander.
Vor der Ernennung der Vizepr?sidentin/des Vizepr?sidenten ist die Pr?sidentin zu fragen. Die Ernennung erfolgt durch NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Die Amtszeiten des Vizepr?sidenten/der Vizepr?sidentin sind ebenfalls im Hochschulgesetz des Landes NRW und in der Grundordnung der Universit?t Paderborn festgeschrieben. Wird ein Kandidat erstmals gew?hlt, betr?gt seine Amtszeit sechs Jahre. Wird ein Kandidat wiedergew?hlt, betr?gt die Amtszeit weitere vier Jahre. Nach Ablauf dieser vier Jahre kann er/sie sich erneut um das Amt bewerben.