Um den Frauenanteil bei den wissenschaftlichen Nachwuchskr?ften an der Universit?t Paderborn zu erh?hen, wurden im Rahmen des Gleichstellungskonzepts entsprechende Ma?nahmen verankert. Die F?rderma?nahmen umfassen die ?Einrichtung eines 0,5 WiMi-Stellen/Personalmittelpools f¨¹r Absolventinnen¡° (F?rderlinie 1), die ?Unterst¨¹tzung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen durch WiMi-Stellen¡° (F?rderlinie 2) und ein ?Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren¡° (F?rderlinie 3).
Bis zum 15. Juni 2019 k?nnen Antr?ge zur Teilnahme an der Antragsrunde ¨¹ber die Fakult?ten beim Pr?sidium eingereicht werden. Die Anzahl der einzureichenden Antr?ge ist pro Fakult?t auf drei Antr?ge je F?rderlinie begrenzt.
F?rderlinie 1: Anschubfinanzierung f¨¹r Absolventinnen
Als Anschubfinanzierung zur Erarbeitung eines Promotionsthemas werden f¨¹r sehr gute Absolventinnen wissenschaftliche Personalstellen (0,5 TV-L E 13) bis zu einem Jahr finanziert. F?rderberechtigt sind Absolventinnen aller Fakult?ten der Universit?t Paderborn, die sich auf eine Promotion vorbereiten. Antr?ge sind von der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor an das Dekanat der Fakult?t zu stellen.
F?rderlinie 2: Unterst¨¹tzung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen
Die F?rderlinie 2 richtet sich an Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen aller Fakult?ten der Universit?t Paderborn. Im Rahmen der Ma?nahme k?nnen Antragsstellerinnen erstmalig eine 0,5 WiMi-Stelle f¨¹r 12 Monate zur Unterst¨¹tzung ihres Forschungsvorhabens beantragen.
F?rderlinie 3: Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren
Die Fakult?ten, die eine Professorin berufen haben, k?nnen bis zu 30.000 € f¨¹r Gleichstellungsma?nahmen, insbesondere f¨¹r Ma?nahmen zur F?rderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses beantragen. Insgesamt werden bis zu f¨¹nf Neuberufungen aus dem Programm finanziert, wobei Fakult?ten, in denen Professorinnen aktuell am st?rksten unterrepr?sentiert sind, vorrangig gef?rdert werden.
Antragstellung
Antr?ge sind ¨¹ber die jeweiligen Dekanate bis zum 15. Juni an das Pr?sidium zu stellen. Dem Pr?sidium ist nach Ende der F?rderung ein Bericht vorzulegen. Bei der Antragstellung sind dringend die fakult?tsinternen Einreichfristen, die von den Dekanaten der jeweiligen Fakult?t bekanntgegeben werden, zu beachten.
F¨¹r R¨¹ckfragen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Frau Pilgrim (Tel.: 05251/60-3724) und Frau G?tte, Dezernat 1.3 (Tel.: 05251/60-3875) zur Verf¨¹gung.
Weitere Informationen zu den F?rderlinien und zur Antragstellung erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø auch unter: www.uni-paderborn.de/universitaet/gleichstellungsbeauftragte/informationen/foerdermittel-im-rahmen-des-gleichstellungskonzepts/