Prof. Dr. Winfried Schulze, Vorsitzender des Hochschulrats der Universit?t Paderborn, informiert jetzt über die Ausschreibung der Stelle der Pr?sidentin bzw. des Pr?sidenten der Universit?t Paderborn und das weitere Verfahren: ?Wir wollen das Verfahren offen und nachvollziehbar gestalten, soweit das bei einer ?Personalangelegenheit“ m?glich ist.“ Das Verfahren werde erstmals nach dem neuen NRW-Hochschulgesetz durchgeführt.
Eine parit?tisch aus Mitgliedern von Hochschulrat und Senat besetzte sechsk?pfige Findungskommission hat sich auf einen Ausschreibungstext verst?ndigt, mit dem geeignete Kandidatinnen und Kandidaten angesprochen und zur Bewerbung aufgefordert werden sollen. Die Kommission hat beschlossen, die Stellenanzeige in dieser Woche in F.A.Z. und ZEIT sowie in der am Freitag erscheinenden Ausgabe der Deutschen Universit?tszeitung DUZ zu ver?ffentlichen. Nach der Grundordnung der Hochschule betr?gt die Amtszeit i. d. R. sechs Jahre; der Hochschulrat kann sie um h?chstens zwei Jahre verl?ngern. Eine Wiederwahl sei zul?ssig.
Prof. Schulze zum Zeitplan: ?Nach Ablauf der sechsw?chigen Bewerbungsfrist wird die Findungskommission erneut zusammenkommen und eine Vorauswahl der in Betracht kommenden Kandidatinnen und Kandidaten treffen. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Wahl kommen, werden dann Mitte September zu einem gemeinsamen Hearing von Hochschulrat und Senat eingeladen. Der Hochschulrat wird sp?testens in der ersten Oktoberh?lfte die Wahl der neuen Pr?sidentin bzw. des neuen Pr?sidenten durchführen.“