Uni­versit?t Pader­born macht Ernst beim Nichtrauch­er­s­chutz: Uni per Di­en­stan­weisung durch Rek­t­or und Kan­z­ler kom­plett rauch­frei

Dienstanweisung tritt mit Wirkung vom 16.10.2006 in Kraft

Die Universit?t Paderborn macht jetzt Ernst beim Nichtraucherschutz. Seit Ende der 90er Jahre war das Rauchen in den meisten Bereichen der Hochschule bereits verboten. Nun haben Rektor Prof. Dr. Nikolaus Risch und Kanzler Jürgen Plato per Dienstanweisung den Bereich der Uni für komplett rauchfrei erkl?rt.

Die Dienstanweisung im Wortlaut: "Sehr geehrte Damen und Herren, Tabakrauch stellt nicht nur für die RaucherInnen sondern auch für NichtraucherInnen eine Gesundheitsgefahr dar. Nach § 5 der Arbeitsst?ttenverordnung vom 12. August 2004 hat der Arbeitgeber "die erforderlichen Ma?nahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Besch?ftigten in Arbeitsst?tten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind". Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die MitarbeiterInnen gesundheitlich gef?hrdet sehen oder nicht. Der Arbeitgeber hat von sich aus zumindest in den F?llen Ma?nahmen zu ergreifen, in denen der Nichtraucherschutz nicht gew?hrleistet ist. Das ist z.B. dann der Fall, wenn in einem Raum geraucht wird, in dem sich NichtraucherInnen zur Erbringung ihrer Arbeitsleistung aufhalten müssen.

Die Auswahl von Ma?nahmen zum Nichtraucherschutz steht nicht unter der Maxime, den Raucher m?glichst wenig einzuschr?nken, sondern den Nichtraucher m?glichst umfassend in seiner Gesundheit zu schützen. Für Hochschulen mit st?ndigem Kommen und Gehen einer gro?en Zahl Menschen ist ein generelles betriebliches Rauchverbot die effektivste Ma?nahme, da hierdurch ein Kontakt des Nichtrauchers mit tabakrauchhaltiger Luft von vornherein und in vollem Umfang ausgeschlossen wird.

Es gilt für alle Bereiche, bis auf weiteres, folgende Dienstanweisung zum Schutz der Nichtraucher:

  • In Arbeits- und Büror?umen gilt ein generelles Rauchverbot.
  • In Konferenz- und Schulungsr?umen sowie in H?rs?len und Seminarr?umen, Laboratorien und Werkst?tten gilt ein generelles Rauchverbot. Das gilt auch für Dienstfahrzeuge.
  • In Aufenthalts-, Pausen-, Ruhe- und Bereitschaftsr?umen gilt ein generelles Rauchverbot.
  • In allen sonstigen R?umen (z.B. Warter?umen, Aufzüge, Treppenh?usern und G?ngen, Foyers, Wasch- und Umkleider?umen sowie auf Toiletten) gilt ebenfalls ein generelles Rauchverbot.

Bei Sitzungen und sonstigen dienstlichen Zusammenkünften hat die Sitzungsleitung durch eine entsprechende Pausengestaltung für einen Ausgleich der Belange von nicht rauchenden und rauchenden Personen zu sorgen.

Die Dienstanweisung tritt mit Wirkung vom 16.10.2006 in Kraft und wird nach zwei Jahren evaluiert. Gleichzeitig tritt die Dienstanweisung vom August 2004 au?er Kraft. Mit freundlichen Grü?en, Rektor Prof. Dr. Nikolaus Risch, Kanzler Jürgen Plato."

Auch das Studentenwerk Paderborn schlie?t sich den Ma?nahmen an: Gesch?ftsführer Johannes Freise freut sich über diese Entwicklung. Seit ca. einem Jahr ist das Verwaltungsgeb?ude des Studentenwerks rauchfrei und die Cafete erhielt im April 2006 vom Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen eine Auszeichnung als Cafe mit der besten Vorkehrung zum Nichtraucherschutz in Paderborn.

Für das Mensafoyer wurde ebenfalls mit dem beginnenden Wintersemester eine neue L?sung gefunden. Hier gilt ab jetzt die "Fetenregelung". Dieses bedeutet: Tagsüber ist das Mensafoyer komplett rauchfrei. Erst ab 18.00 Uhr darf geraucht werden. Mit dieser Regelung ist es m?glich, den unterschiedlichen Nutzungen des Mensafoyers gerecht zu werden. Tagsüber gibt es keine Rauchbel?stigung und abends k?nnen die Feten von den Studierenden wie gewohnt durchgeführt werden. Hier sah der nun ausscheidende AStA-Vorsitzender Jan D. Rieke wenig Chancen, auch die Feten in der Praxis rauchfrei durchzusetzen, so dass das Studentenwerk mit der "Fetenregelung" den Ansprüchen der Studierenden entgegen kam. Auch der neue AStA mit dem Vorsitzenden Ishaq Nasserry befürwortet diese L?sung.