War es Mord oder Totsch­lag? Rechtsmed­iz­in­er der Uni­versit?t Bonn berichtet an Uni Pader­born aus der Prax­is

Am Montag, 19.6., 17.15 Uhr, h?lt Privatdozent Dr. Dr. Reinhard Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin, Universit?t Bonn, an der Uni Paderborn im H?rsaal A4 einen Vortrag zum Thema "Aus dem Alltag eines Rechtsmediziners - Probleme der Beweisführung in der Praxis". Das Department Chemie l?dt die interessierte ?ffentlichkeit zu diesem kostenlosen Vortrag herzlich ein.

Die Aufkl?rung von T?tungsdelikten geh?rt zu den h?ufigen Aufgaben des Rechtsmediziners Dr. Dr. Reinhard Dettmeyer. Denn fast t?glich sind Opfer einer Gewalttat zu untersuchen, um Fragen zum behaupteten oder mutma?lichen Tathergang zu beantworten und diese als Gutachter vor Gericht zu begründen.

In seiner Bedeutung untersch?tzt wird h?ufig die Kl?rung der Ursache eines natürlichen Todes wie dem pl?tzlichen Kindstod und unerwarteten Todesf?llen Erwachsener. Dr. Dettmeyer erl?utert an Fallbeispielen das diagnostische Instrumentarium der Rechtsmedizin. Dazu z?hlen nicht nur die Aufspürung makroskopischer Befunde am Leichenfundort und bei der Obduktion, sondern auch mikroskopische Untersuchungen (z. B. Spermiennachweis nach Sexualdelikt, Nachweis einer Herzmuskelentzündung beim pl?tzlichen Tod), chemisch-toxikologische Untersuchungen (Einwirkung von Alkohol, Drogen, Medikamenten bei Stra?enverkehrsdelikten) und molekulargenetische Spurenanalytik (sog. genetischer Fingerabdruck, z. B. bei der Vaterschaftsdiagnostik). Gelegentlich ist auch der t?dliche Behandlungsfehler eines Arztes zweifelsfrei nachweisbar.

Der Referent wird in seinem Vortrag, der im Rahmen der Veranstaltungsreihe des Chemischen Kolloquiums im Sommersemester 2006 zu h?ren sein wird, über das spannende Gebiet der Rechtsmedizin in der t?glichen Arbeit und der Forschung berichten.