Ge­mein­same Ver­ein­bar­ung des Pr?sid­en­ten Prof. Dr. Nikolaus Risch und der Stud­i­er­enden des Pader­borner Bildungsstreiks – Sen­at stim­mt auf sein­er heut­i­gen Sitzung zu

In den ersten beiden Januarwochen gab es mehrere Gespr?che zwischen dem Pr?sidenten der Universit?t Paderborn, Prof. Dr. Nikolaus Risch, und den Studierenden des Paderborner Bildungsstreiks, vertreten durch Mitglieder des studentischen Verhandlungsausschusses. Dabei wurde über eine gemeinsame Vereinbarung diskutiert. ?ber die Vereinbarung wurde auch bei mehreren Plenumssitzungen der Studierenden sowie in der erweiterten Hochschulleitung (Pr?sidium und Dekane der fünf Fakult?ten) der Universit?t gesprochen.

Nach letzten Gespr?chen am Donnerstag, 14.1., wurde die gemeinsame Vereinbarung, die Ausdruck einer gemeinsamen Willenserkl?rung ist, verabschiedet und unterzeichnet. Umgehend danach wurden die Mitglieder des Senats informiert. In der Sitzung am 20.1. wurde bereits über die Vereinbarung diskutiert. In seiner heutigen Sitzung stimmte der Senat der Vereinbarung nach einigen redaktionellen ?nderungen in den darin enthaltenen Antr?gen (Teil 1, Teil 2 und Teil 4) einstimmig zu. Die anderen Teile der Vereinbarung nahmen die Senatsmitglieder zustimmend zur Kenntnis. Die ?nderungen, die im Wesentlichen die Teile 1 und 4 betreffen, finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 unten in der aktualisierten Fassung.

 

Vereinbarung

der studentischen Besetzer des Audimax, des AStA, einzelner Fachschaften
sowie studentischer Senatsmitglieder der Universit?t Paderborn,

vertreten durch die Mitglieder des Verhandlungsausschusses
Joschka Gottschalk, Holger Leydecker, Sebastian Rose und Tobias Stohr

und

dem Pr?sidium der Universit?t Paderborn,
vertreten durch den Pr?sidenten Prof. Dr. Nikolaus Risch


Vereinbarung Teil 1

Das Pr?sidium stellt auf der kommenden Sitzung des Senats folgenden Antrag und setzt sich für dessen Umsetzung ein:
In die Beitragsordnung der Universit?t Paderborn wird folgender Paragraph übernommen und die fortlaufende Nummerierung entsprechend angepasst:

§ 9 Kommission für die Vergabe der zentralen Mittel des Pr?sidiums aus Studienbeitr?gen

  1. Es wird eine Kommission für die Vergabe der zentralen Mittel des Pr?sidiums aus Studienbeitr?gen gebildet.
     
  2. Dieser Kommission geh?ren an:
     
    a. Die AStA-Vorsitzende oder der AStA-Vorsitzende,
     
    b. ein gew?hlter Gruppensprecher oder eine Gruppensprecherin der studentischen Senatsmitglieder,
     
    c. die Pr?sidentin oder der Pr?sident und
     
    d. die Vizepr?sidentin oder der Vizepr?sident für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung.
     
  3. Vorsitzende oder Vorsitzender der Kommission ist die Pr?sidentin oder der Pr?sident.
     
  4. Aufgabe der Kommission ist eine Empfehlung über die Vergabe der zentralen Mittel des Pr?sidiums aus Studienbeitr?gen. Dieses geschieht auf Basis der von der Verwaltung und den Organen der Hochschule und der Studierendenschaft vorgelegten Antr?ge, unter Berücksichtigung übergreifender Aspekte und besonderer Situationen einzelner F?cher.
     
  5. Empfehlungen der Kommission bedürfen der Mehrheit der Mitglieder des Gremiums und der Mehrheit der Stimmen der studentischen Vertreter. Kommt keine Empfehlung zustande, erfolgt ein entsprechender Bericht an die  Kommission für Lehre, Studium und Qualit?tsmanagement mit der Bitte um Stellungnahme. 

  6. Den Zeitplan zur Abgabe der Antr?ge/Vorschl?ge und die Entscheidung über die Befürwortung der Antr?ge legt die Kommission fest. 

  7. Die Kommission kann mit einfacher Mehrheit die ?ffentlichkeit der Sitzung beschlie?en.

  8. Die Kommission gibt ihre Empfehlungen einschlie?lich eventueller Sondervoten der einzelnen Vertreter bzw. Vertreterinnen unter Wahrung des Datenschutzes ?ffentlich bekannt, sp?testens zum Zeitpunkt der Verausgabung.

 
Vereinbarung Teil 2

Das Pr?sidium stellt auf der kommenden Sitzung des Senats folgenden Antrag und setzt sich für dessen Umsetzung ein:

§ 8 der Beitragsordnung wird wie folgt angepasst (Erg?nzungen unterstrichen, Streichungen durchgestrichen):

(2) Das Pr?sidium berichtet dem Senat j?hrlich über die Verwendung der Beitragseinnahmen und unterrichtet darüber das Prüfungsgremium. Das Prüfungsgremium nimmt Stellung.

Weiterhin wird erg?nzt:

(3) Das Prüfungsgremium tagt grunds?tzlich nicht ?ffentlich.

4) Das Prüfungsgremium kann per Mehrheitsbeschluss seiner Mitglieder die Hochschul?ffentlichkeit herstellen.

(5) Mindestens einmal j?hrlich beschlie?t das Gremium einen ?ffentlichen Bericht.

 
Vereinbarung Teil 3

Der Neubau des H?rsaalgeb?udes neben Geb?ude N erh?lt statt einem H?rsaal mit 800 Pl?tzen zwei H?rs?le mit 400 Pl?tzen.

Weiterhin wird die Gr??e der geplanten Seminarr?ume an die in Vereinbarung Teil 5 bestimmte Obergrenze für Seminarteilnehmer angepasst.

 
Vereinbarung Teil 4

Der Senat empfiehlt, überall dort, wo es didaktisch sinnvoll und m?glich ist, auf eine ?berprüfung der physischen Teilnahme durch Teilnahmelisten zu verzichten.

 
Vereinbarung Teil 5

Wir sind uns einig, dass sich die Universit?t mit aller Kraft darum bemüht, insbesondere in Seminaren und ?bungen m?glichst kleine Gruppengr??en zu realisieren.

Es werden zwischen Hochschulleitung und der Studierendenschaft, vertreten durch den AStA, H?chstgrenzen für Teilnehmerzahlen von Seminaren und ?bungen bis Wintersemester 2010/2011 angestrebt. Diese sollen bei Seminaren in der Regel 60, in Ausnahmef?llen 80 Personen nicht überschreiten, sofern die Studierenden nicht andere Gr??en pr?ferieren. Dies sollte nach M?glichkeit über die Veranstaltungsanmeldung bei PAUL organisierbar sein. Die Ausgestaltung dieser Grenzen wird im j?hrlichen Qualit?tsmanagement überprüft.

Sollten in der Anfangsphase Ausnahmen festgestellt werden, bei welchen die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt werden kann, so sollen diese sp?testens bis Wintersemester 2011/2012 beseitigt werden, sofern die jetzt festgelegten baulichen Ma?nahmen bis dahin tats?chlich realisiert sein werden.

Zur Finanzierung des entsprechend notwendigen zus?tzlichen Personals, um kleine Gruppengr??en zu erm?glichen, erkl?ren sich die o. g. Studierendenvertreter bereit, gemeinsam darauf hinzuwirken, dass auch Studienbeitragsmittel eingesetzt werden k?nnen.

 
Vereinbarung Teil 6

Das Pr?sidium richtet bis Wintersemester 2010/2011 eine H?rtefallkommission zur Befreiung von Studienbeitr?gen aufgrund von sozialen H?rtef?llen ein. Dieser Kommission geh?ren an:

  • Die Sozialreferentin bzw. der Sozialreferent des AStA bzw. eine Vertreterin oder ein Vertreter des AStA,
     
  • Die Leiterin oder der Leiter des Studierendensekretariates oder eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des betreffenden Dezernats,
     
  • Die oder der Gleichstellungsbeauftragte,
     
  • Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Zentralen Studienberatung.
     
  • Der Justiziar, die Justiziarin ist st?ndiges beratendes Mitglied der Kommission.

Die Kommission beurteilt die sozialen H?rtef?lle. Die bisherige H?rtefallregelung wird durch selbige Kommission. anhand der Gesetzgebung und einschl?giger Urteile regelm??ig überprüft und erarbeitet gegebenenfalls Vorschl?ge für ?nderungen, die im Internet ver?ffentlicht werden. Die Kommission berichtet dem Senat.

Die Arbeitsweise der Kommission wird in der konstituierenden Sitzung geregelt.

 
Verpflichtungen der Audimax-Besetzer

Die o. g. Vertreter der Paderborner Studierendenschaft verpflichten sich zu einer umgehenden Freigabe des Audimax und bis mindestens einschlie?lich des Wintersemesters 2010/2011 von Blockaden und Besetzungen auf dem Universit?tsgel?nde Abstand zu nehmen. Sollte es bis dahin in der Universit?t zu weiteren Konflikten mit Beteiligung der o. g. Vertreter kommen, so verpflichten sie sich, vor allen anderen Ma?nahmen den Dialog zu suchen.