Ge­mein­same Pres­sein­form­a­tion des Pr?sid­en­ten Prof. Dr. Nikolaus Risch und der Stud­i­er­enden des Pader­borner Bildungsstreiks

In den ersten beiden Januarwochen gab es mehrere Gespr?che zwischen dem Pr?sidenten der Universit?t Paderborn, Prof. Dr. Nikolaus Risch, und den Studierenden des Paderborner Bildungsstreiks, vertreten durch Mitglieder des studentischen Verhandlungsausschusses. Dabei wurde über eine gemeinsame Vereinbarung diskutiert. ?ber die Vereinbarung wurde auch bei mehreren Plenumssitzungen der Studierenden sowie in der erweiterten Hochschulleitung (Pr?sidium und Dekane der fünf Fakult?ten) der Universit?t gesprochen.

Nach letzten Gespr?chen am Donnerstag, 14.1., wurde die folgende gemeinsame Vereinbarung, die Ausdruck einer gemeinsamen Willenserkl?rung ist, verabschiedet und unterzeichnet. Umgehend danach wurden die Mitglieder des Senats informiert.

Vereinbarung

der studentischen Besetzer des Audimax, des AStA, einzelner Fachschaften
sowie studentischer Senatsmitglieder der Universit?t Paderborn,

vertreten durch die Mitglieder des Verhandlungsausschusses
Joschka Gottschalk, Holger Leydecker, Sebastian Rose und Tobias Stohr

und

dem Pr?sidium der Universit?t Paderborn,
vertreten durch den Pr?sidenten Prof. Dr. Nikolaus Risch


 
Vereinbarung Teil 1

Das Pr?sidium stellt auf der kommenden Sitzung des Senats folgenden Antrag und setzt sich für dessen Umsetzung ein:
In die Beitragsordnung der Universit?t Paderborn wird folgender Paragraph übernommen und die fortlaufende Nummerierung entsprechend angepasst:

§ 9 Kommission für die Vergabe der zentralen Mittel des Pr?sidiums aus Studienbeitr?gen

  1. Der Senat bildet eine Studienbeitragskommission.
     
  2. Der Studienbeitragskommission geh?ren an:
     
    a. Die AStA-Vorsitzende oder der AStA-Vorsitzende,
     
    b. ein gew?hlter Gruppensprecher oder eine Gruppensprecherin der studentischen Senatsmitglieder,
     
    c. die Pr?sidentin oder der Pr?sident und
     
    d. die Vizepr?sidentin oder der Vizepr?sident für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung.
     
  3. Vorsitzende oder Vorsitzender der Kommission ist die Pr?sidentin oder der Pr?sident.
     
  4. Empfehlungen der Studienbeitragskommission bedürfen der Mehrheit der Mitglieder des Gremiums und der Mehrheit der Stimmen der studentischen Vertreter. Kommt keine Entscheidung zustande, erfolgt ein entsprechender Bericht an die  Kommission für Lehre, Studium und Qualit?tsmanagement mit der Bitte um Stellungnahme.
     
  5. Aufgabe der Studienbeitragskommission ist eine Empfehlung über die Vergabe der zentralen Mittel des Pr?sidiums aus Studienbeitr?gen. Dieses geschieht auf Basis der von der Verwaltung und den Organen der Hochschule und der Studierendenschaft vorgelegten Antr?ge, unter Berücksichtigung übergreifender Aspekte und besonderer Situationen einzelner F?cher.
     
  6. Den Zeitplan zur Abgabe der Antr?ge/Vorschl?ge und die Entscheidung über die Befürwortung der Antr?ge legt die Studienbeitragskommission fest.
     
  7. Die Studienbeitragskommission kann mit einfacher Mehrheit die ?ffentlichkeit der Sitzung beschlie?en.
     
  8. Die Studienbeitragskommission gibt ihre Beschlüsse einschlie?lich eventueller Sondervoten der einzelnen Vertreter bzw. Vertreterinnen unter Wahrung des Datenschutzes ?ffentlich bekannt, sp?testens zum Zeitpunkt der Ausgabe.

Die Hochschule bemüht sich weiterhin, mindestens gleichwertige Standards für die Studierendenvertreter in den Fakult?ten einzuführen.


Vereinbarung Teil 2

Das Pr?sidium stellt auf der kommenden Sitzung des Senats folgenden Antrag und setzt sich für dessen Umsetzung ein:

§ 8 der Beitragsordnung wird wie folgt angepasst (Erg?nzungen unterstrichen, Streichungen durchgestrichen):

(2) Das Pr?sidium berichtet dem Senat j?hrlich über die Verwendung der Beitragseinnahmen und unterrichtet darüber das Prüfungsgremium. Das Prüfungsgremium nimmt Stellung.

Weiterhin wird erg?nzt:

(3) Das Prüfungsgremium tagt grunds?tzlich nicht ?ffentlich.

4) Das Prüfungsgremium kann per Mehrheitsbeschluss seiner Mitglieder die Hochschul?ffentlichkeit herstellen.

(5) Mindestens einmal j?hrlich beschlie?t das Gremium einen ?ffentlichen Bericht.

 
 
Vereinbarung Teil 3

Der Neubau des H?rsaalgeb?udes neben Geb?ude N erh?lt statt einem H?rsaal mit 800 Pl?tzen zwei H?rs?le mit 400 Pl?tzen.

Weiterhin wird die Gr??e der geplanten Seminarr?ume an die in Vereinbarung Teil 5 bestimmte Obergrenze für Seminarteilnehmer angepasst.


Vereinbarung Teil 4

Das Pr?sidium beantragt in der kommenden Senatssitzung eine Empfehlung an die Fakult?ten, bis Sommersemester 2010 in Veranstaltungen, in denen keine aktive Teilnahme notwendig bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist, auf eine ?berprüfung der Anwesenheit zu verzichten. Dies gilt insbesondere für Gro?veranstaltungen. Die Vereinbarungsparteien stellen übereinstimmend fest, dass in einer Veranstaltung mit mehr als 60 Teilnehmern eine aktive Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers schwierig ist und eine besondere didaktische Herausforderung darstellt.


Vereinbarung Teil 5

Wir sind uns einig, dass sich die Universit?t mit aller Kraft darum bemüht, insbesondere in Seminaren und ?bungen m?glichst kleine Gruppengr??en zu realisieren.

Es werden zwischen Hochschulleitung und der Studierendenschaft, vertreten durch den AStA, H?chstgrenzen für Teilnehmerzahlen von Seminaren und ?bungen bis Wintersemester 2010/2011 angestrebt. Diese sollen bei Seminaren in der Regel 60, in Ausnahmef?llen 80 Personen nicht überschreiten, sofern die Studierenden nicht andere Gr??en pr?ferieren. Dies sollte nach M?glichkeit über die Veranstaltungsanmeldung bei PAUL organisierbar sein. Die Ausgestaltung dieser Grenzen wird im j?hrlichen Qualit?tsmanagement überprüft.

Sollten in der Anfangsphase Ausnahmen festgestellt werden, bei welchen die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt werden kann, so sollen diese sp?testens bis Wintersemester 2011/2012 beseitigt werden, sofern die jetzt festgelegten baulichen Ma?nahmen bis dahin tats?chlich realisiert sein werden.

Zur Finanzierung des entsprechend notwendigen zus?tzlichen Personals, um kleine Gruppengr??en zu erm?glichen, erkl?ren sich die o. g. Studierendenvertreter bereit, gemeinsam darauf hinzuwirken, dass auch Studienbeitragsmittel eingesetzt werden k?nnen.


Vereinbarung Teil 6

Das Pr?sidium richtet bis Wintersemester 2010/2011 eine H?rtefallkommission zur Befreiung von Studienbeitr?gen aufgrund von sozialen H?rtef?llen ein. Dieser Kommission geh?ren an:

  • Die Sozialreferentin bzw. der Sozialreferent des AStA bzw. eine Vertreterin oder ein Vertreter,
     
  • Die Leiterin oder der Leiter des Studierendensekretariates oder eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Dezernat 3,
     
  • Die oder der Gleichstellungsbeauftragte,
     
  • Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Zentralen Studienberatung.
     
  • Der Justiziar, die Justiziarin ist st?ndiges beratendes Mitglied der Kommission.

Die Kommission beurteilt die sozialen H?rtef?lle. Die bisherige H?rtefallregelung wird durch selbige Kommission. anhand der Gesetzgebung und einschl?giger Urteile regelm??ig überprüft und erarbeitet gegebenenfalls Vorschl?ge für ?nderungen, die im Internet ver?ffentlicht werden. Die Kommission berichtet dem Senat.

Die Arbeitsweise der Kommission wird in der konstituierenden Sitzung geregelt.

 
Verpflichtungen der Audimax-Besetzer

Die o. g. Vertreter der Paderborner Studierendenschaft verpflichten sich zu einer umgehenden Freigabe des Audimax und bis mindestens einschlie?lich des Wintersemesters 2010/2011 von Blockaden und Besetzungen auf dem Universit?tsgel?nde Abstand zu nehmen. Sollte es bis dahin in der Universit?t zu weiteren Konflikten mit Beteiligung der o. g. Vertreter kommen, so verpflichten sie sich, vor allen anderen Ma?nahmen den Dialog zu suchen.