N E W S

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW erh?lt von der Bundesagentur für Arbeit jeden Monat Informationen über ?nderungen bei der Kindergeldberechtigung der Besch?ftigten.Im Juli 2024 gab es eine technische St?rung bei der Bundesagentur für Arbeit, sodass der Datenaustausch nicht vollst?ndig funktionierte. Das bedeutet, dass viele ?nderungen beim Kindergeld, die im Juli 2024 festgelegt wurden, nicht in den September-Bezügen (verbeamtete Personen) bzw. August-Bezügen (Tarifbesch?ftigte) berücksichtigt werden konnten. Betroffen sind sowohl Verl?ngerungen als auch neue Kindergeldzahlungen, die im Juli 2024 von der Bundesagentur für Arbeit entschieden wurden.

Das LBV arbeitet intensiv mit der Bundesagentur für Arbeit daran, die fehlenden Daten so schnell wie m?glich zu erhalten und bei der Bezügezahlung zu berücksichtigen. Das LBV bittet darum, dass keine Kindergeldbescheide zugeschickt werden, da dies nicht notwendig ist.