Professurvertretungen an der Universit?t Paderborn
Die Hochschule kann übergangsweise bis zur Besetzung einer Professur eine*n Vertreter*in mit der Wahrnehmung der Aufgaben aus dieser Stelle beauftragen (§ 39 HG). Die für eine Professurvertretung in Betracht kommenden Personen müssen die Einstellungsvoraussetzungen gem?? § 36 HG erfüllen.
Bitte beachten {web_name}:
Die Professurvertretung ist ein ?ffentlich-rechtliches Rechtsverh?ltnis eigener Art und begründet kein Dienstverh?ltnis.
Für die Beauftragung zur Professurvertretung ist ein entsprechender Antrag erforderlich, den sie bitte ausschlie?lich elektronisch auf dem Dienstweg an folgende Adresse richten: Dez4_2@zv.uni-paderborn.de
Einen ?berblick zu grundlegenden Fragen rund um das Thema Professurvertretungen bieten die nachfolgenden Grunds?tze:
Grunds?tze für Professurvertretungen an der Universit?t Paderborn
Für weiterführende Fragen stehen die Kolleg*innen des Sachgebietes 4.2 gern zur Verfügung.