Wissenschaftliche Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn
Für wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenh?ngende Verwaltungst?tigkeiten werden an der Universit?t Paderborn wissenschaftliche Hilfskr?fte besch?ftigt.
Wissenschaftliche Hilfskr?fte k?nnen mit einer Arbeitszeit von mind. 10 bis zu max. 19 Wochenstunden in den Fakult?ten, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten unter der Vorantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, einer anderen Person mit selbst?ndigen Lehraufgaben oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters t?tig werden.
Die Aufgaben der wissenschaftlichen Hilfskr?fte ergeben sich aus § 46 Hochschulgesetz (HG) NRW.
Die n?here Ausgestaltung der Besch?ftigung der wissenschaftlichen Hilfskr?fte erfolgt nach der Ma?gabe der hochschulinternen Richtlinie für die Besch?ftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn.