Informationen f¨¹r Bewerberinnen und Bewerber
F¨¹r wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenh?ngende Verwaltungst?tigkeiten werden an der Universit?t Paderborn wissenschaftliche Hilfskr?fte besch?ftigt.
Voraussetzung f¨¹r die Besch?ftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist der Abschluss eines Studiums mit einem Magister-, Diplom-, akkreditierten Master-Abschluss oder Staatsexamen.
Die Besch?ftigung der Hilfskr?fte erfolgt nach der Ma?gabe des ¡ì 46 Hochschulgesetz NRW und der Richtlinie f¨¹r die Besch?ftigung und Verg¨¹tung wissenschaftlicher Hilfskr?fte und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn.
Richtlinie f¨¹r die Besch?ftigung und Verg¨¹tung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn bis 30.09.2022
Richtlinie f¨¹r die Besch?ftigung und Verg¨¹tung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn ab 01.10.2022
Wissenschaftliche Hilfskr?fte werden mit einer regelm??igen Arbeitszeit von mind. 10 maximal 19 Wochenstunden besch?ftigt.
Wissenschaftliche Hilfskr?fte erhalten als Verg¨¹tung 17,00 € brutto pro Stunde, ab dem 01.10.2022 19,00 € brutto pro Stunde.
Ein entsprechender Antrag auf Besch?ftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist vom jeweiligen Bereich auf dem Dienstweg an das Personaldezernat zu richten.
Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Einstellungsverfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.
Bitte beachten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø, dass die Einstellungsantr?ge des einzustellenden Bereiches mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Einstellungstermin dem Personaldezernat vorliegen m¨¹ssen.
Sofern 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø als SHK oder WHB an der Universit?t Paderborn besch?ftigt werden, ist das entsprechende Dienstverh?ltnis mit Beginn Ihrer T?tigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft (durch K¨¹ndigung oder Aufl?sungsvertrag) zu beenden. Bitte beachten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø, dass eine T?tigkeit an der Universit?t Paderborn erst mit Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages aufgenommen werden darf. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Absprachen, insb. zum Einstellungstermin sind ausschlie?lich mit dem Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 abzustimmen.