Informationen f¨¹r Fakult?ten und Einrichtungen
F¨¹r wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenh?ngende Verwaltungst?tigkeiten werden an der Universit?t Paderborn wissenschaftliche Hilfskr?fte besch?ftigt.
Voraussetzung f¨¹r die Besch?ftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist der Abschluss eines Studiums mit einem Magister-, Diplom-, akkreditierten Master-Abschluss oder Staatsexamen.
Die Besch?ftigung der Hilfskr?fte erfolgt nach der Ma?gabe des ¡ì 46 Hochschulgesetz NRW und der Richtlinie f¨¹r die Besch?ftigung und Verg¨¹tung wissenschaftlicher Hilfskr?fte und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn sowie des Vertrages ¨¹ber gute Besch?ftigungsbedingungen f¨¹r das Hochschulpersonal.
Richtlinie f¨¹r die Besch?ftigung und Verg¨¹tung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn bis 30.09.2022
Richtlinie f¨¹r die Besch?ftigung und Verg¨¹tung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn ab 01.10.2022
Bitte beachten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø, dass bei Personalma?nahmen f¨¹r wissenschaftliche Hilfskr?fte die Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr betragen muss und ein Wechsel vom Status einer*s Wissenschaftlichen Mitarbeiter*in (WiMi) zur Wissenschaftlichen Hilfskraft (WHK) nicht m?glich ist!
Wissenschaftliche Hilfskr?fte werden mit einer regelm??igen Arbeitszeit von mind. 10 bis maximal 19 Wochenstunden besch?ftigt und erhalten als Verg¨¹tung 17,00 € brutto pro Stunde, ab dem 01.10.2022 19,00 € brutto pro Stunde.
Ein entsprechender Antrag auf Besch?ftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist vom jeweiligen einzustellenden Bereich elektronisch auf dem Dienstweg ausschlie?lich an die nachfolgende Mailadresse: Dez4_2@zv.uni-paderborn.de zu richten.
Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Einstellungsverfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.
Bitte beachten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø, dass die Besch?ftigungsantr?ge mindestens 6 Wochen vor der geplanten Ma?nahme dem Personaldezernat vorliegen m¨¹ssen und eine T?tigkeit an der Universit?t Paderborn erst mit Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages aufgenommen werden darf. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Absprachen sind ausschlie?lich mit dem Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 abzustimmen.
Hinweis:
Tabelle Arbeitgeberbrutto/Arbeitnehmerbrutto WHK - ab 01.01.2024
Formulare:
Antrag auf Besch?ftigung einer wissenschaftlichen Hilfskraft