Un­be­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung

Fall 1: Unbedenklichkeitsbescheinigung (für Bewerber*innen/Studierende, die in einem Studiengang/Fach nicht endgültig gescheitert sind)

Haben 365体育_足球比分网¥投注直播官网 kein Modul endgültig nicht bestanden und m?chten an einer anderen Hochschule eingeschrieben werden, erhalten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den an der Universit?t Paderborn studierten Studiengang bei Ihrer Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungssekretariat zusammen mit einem aktuellen Leistungsnachweis. Externe Studierende erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Einschreibung an der Universit?t Paderborn bei Ihrer vorherigen Hochschule. Studierende der Universit?t Paderborn, die intern in einen anderen Studiengang eingeschrieben werden wollen, brauchen keine Bescheinigung bei der Einschreibung einreichen.

 

Fall 2: Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Einschreibung (für Bewerber*innen/Studierende, die in einem Studiengang/Fach endgültig gescheitert sind)

Haben 365体育_足球比分网¥投注直播官网 mindestens ein Modul endgültig nicht bestanden und m?chten an der Universit?t Paderborn Ihren Studiengang wechseln oder an der Universit?t Paderborn erstmalig eingeschrieben werden, müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 beim zust?ndigen Prüfungsausschuss des gewünschten neuen Studiengangs (Ansprechpartner*innen siehe Liste unten) einen aktuellen Leistungsnachweis einreichen, aus dem hervorgeht, welche Module endgültig nicht bestanden wurden. Den Leistungsnachweis erhalten Studierende der Universit?t Paderborn bei Ihrer Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungssekretariat, externe Studierende bei Ihrer vorherigen Hochschule. Ist eine Einschreibung in den gewünschten Studiengang unbedenklich (z. B. weil keine inhaltliche N?he