Wissenschaftliche Tarifbesch?ftigte an der Universit?t Paderborn

Wissenschaftliche Tarifbesch?ftigte an Universit?ten sind die den Fakult?ten, wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten der Universit?t Paderborn zugeordneten Arbeitnehmer*innen, denen nach Ma?gabe ihres Dienstverh?ltnisses pr?gend wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre, insbesondere bei Bestehen einer Lehrverpflichtung, obliegen. Soweit die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen  dem Aufgabenbereich eines*r Professor*in zugeordnet sind, ist diese*r weisungsbefugt. Zu den Aufgaben der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen kann neben den pr?gend wissenschaftlichen Dienstleistungen auch die T?tigkeit in der Verwaltung der wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten, in der Studien- und Prüfungsorganisation, der Studienberatung und in anderen Aufgaben der Hochschule geh?ren. 

Die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an Universit?ten haben als wissenschaftliche Dienstleistung die Aufgabe, Studierenden Fachwissen und praktische Fertigkeiten zu vermitteln und sie in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu unterweisen, soweit dies zur Gew?hrleistung des Lehrangebots erforderlich ist.

Voraussetzung für die Besch?ftigung ist neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:

  • bei Einstellung in einem befristeten privatrechtlichen Dienstverh?ltnis ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang mit einer generellen Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern
  • bei Einstellung in einem unbefristeten privatrechtlichen Dienstverh?ltnis ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und, soweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in Betriebseinheiten t?tig sind, in der Regel die Promotion.

Die Besch?ftigung der wissenschaftlichen Tarifbesch?ftigten erfolgt nach der Ma?gabe des § 44 Hochschulgesetz NRW und den gesetzlichen Vorgaben (u.a. WissZeitVG) sowie des Vertrages über gute Besch?ftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal.

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Bei Personalma?nahmen für wissenschaftliche Tarifbesch?ftigte muss die Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr betragen. Ein Wechsel vom Status einer*s Wissenschaftlichen Mitarbeiter*in (WiMi) zur Wissenschaftlichen Hilfskraft (WHK) ist nicht m?glich!

Antr?ge für Personalma?nahmen sind mindestens 6 Wochen vor der geplanten Ma?nahme vom jeweiligen einzustellenden Bereich elektronisch auf dem Dienstweg an die nachfolgende Mailadresse: Dez4_2@zv.uni-paderborn.de zu richten. 

Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Verfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.

Eine T?tigkeit als wissenschaftliche*r Tarifbesch?ftigte*r darf erst mit Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages aufgenommen werden . Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Absprachen sind ausschlie?lich mit dem Personaldezernat - Sachgebietes 4.2 abzustimmen.

Weit­ere In­form­a­tion­en

?n­der­ung der per­s?n­lichen Ver­h?lt­n­isse

En­t­geltzahlung

Be­fris­tung - Wis­sZeitVG

Arbeit­sun­f?higkeit

Er­holung­sur­laub

Mo­bile Arbeit

Mut­ter­s­chutz/El­tern­zeit

Arbeits-/Wegeun­fall

Beendi­gung

Nebent?tigkeit