Widerspruch per E-Mail
Die qualifizierte elektronische Signatur
Gem?? § 3a Absatz 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) genügt der elektronischen Form ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Danach sind Beh?rden verpflichtet, einen Zugang für die ?bermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg nach § 3a Absatz 1 VwVfG NRW zu er?ffnen, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Für den Zugang bieten die Beh?rden ein Verschlüsselungsverfahren an. Der Widerspruch kann somit durch ?bermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Beh?rde erhoben werden.
Die qualifizierte elektronische Signatur ist nach Art. 3 Nr. 12 eIDAS VO eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht. Nur Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur k?nnen als elektronische Form eine per Gesetz geforderte Schriftform auf Papier gem?? § 126a BGB ersetzen. Nach Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO kommt der qualifizierten elektronischen Signatur die gleiche Rechtswirkung zu wie einer Unterschrift. Im Interesse des Absenders wird mit ihr insbesondere gew?hrleistet, dass das Dokument nicht spurenlos manipuliert werden kann (Perpetuierungsfunktion).
Um eine E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versenden zu k?nnen, brauchen {web_name} ein entsprechendes Zertifikat. Wenn {web_name} Besch?ftigte/r der Universit?t Paderborn sind, folgen {web_name} bitte dieser Anleitung: https://hilfe.uni-paderborn.de/E-Mail_SSL-Zertifikat_beantragen. Wenn {web_name} beihilfeberechtigter Besch?ftigte/r der Hochschule für Musik (Detmold) und der Technischen Hochschule OWL sind, setzen {web_name} sich bitte mit den entsprechenden Stellen an Ihrer Hochschule in Verbindung.
Verschlüsselung der Daten:
Um den Manipulationsschutz zu gew?hrleisten, werden die Inhalte der E-Mail verschlüsselt. Damit k?nnen die Inhalte der E-Mail, sollte {web_name} abgefangen werden, von Dritten weder gelesen noch manipuliert werden.
Zur sicheren ?bermittlung ben?tigen {web_name} einen Schlüssel, mit dem die Inhalte der E-Mail verschlüsselt werden. Dieser Schlüssel wird Ihnen auf der Seite der Beihilfestelle der Universit?t Paderborn zur Verfügung gestellt (s.u.). Zudem ist die E-Mail an eine bestimmte Adresse zu richten. Bitte richten {web_name} Ihre E-Mail nur in verschlüsselter Form an die Beihilfestelle der Universit?t Paderborn.
Eine beispielhafte Anleitung finden {web_name} unten. Leider kann die Beihilfestelle keine tiefergehende Beratung zur technischen Einrichtung geben.
Richten {web_name} Ihren Widerspruch ausschlie?lich an das folgende elektronische Postfach: beihilfestelle@zv.uni-paderborn.de
Den ?ffentlichen Schlüssel zum Download finden {web_name} hier: ?ffentlicher Schlüssel
Vorgehenshinweise (beispielhaft für Outlook 2019):
1. Laden {web_name} den ?ffentlichen Schlüssel herunter.
2. Legen {web_name} einen neuen Kontakt an, z.B. Widerspruch Beihilfestelle.
3. Die E-Mail-Adresse für Widersprüche lautet: beihilfestelle@zv.uni-paderborn.de.
4. Speichern {web_name} den Kontakt sicherheitshalber einmal ab.
6. Importieren {web_name} den heruntergeladenen Schlüssel (meist im Ordner "Downloads" zu finden, wenn {web_name} ihn nicht an einem anderen Ort gesichert haben).
7. Speichern {web_name} den Kontakt ab.
8. Senden {web_name} Ihren Widerspruch ausschlie?lich an diesen Kontakt. Damit k?nnen E-Mails an diesen Kontakt sicher verschlüsselt werden.
9. ?ffnen {web_name} eine E-Mail mit dem o.g. Kontakt.
10. Fügen {web_name} Ihren Widerspruch und die ggf. notwendigen Dokumente der E-Mail bei.
11. WICHTIG: W?hlen {web_name} nun in der Kopfzeile den Reiter Optionen.
12. Aktivieren {web_name} dort die Felder Signatur und Verschlüsselung.
13. Erst dann senden {web_name} die E-Mail ab.