FAQ Gleichstellung
H?ufige Fragen, die im Zusammenhang mit Gleichstellung auftauchen:
1. Was sind die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten?
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschule bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und M?nnern, wobei sie insbesondere auf die F?rderung der Chancengleichheit von Frauen und den Abbau bestehender struktureller Benachteiligungen von Frauen in allen Statusgruppen hinwirkt. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 ber?t die Hochschulleitung und Hochschulgremien zu allen gleichstellungsrelevanten Themen und ist an Struktur- und Personalentscheidungen sowie der Durchsetzung, Weiterentwicklung und Evaluierung von Frauenf?rderpl?nen beteiligt.
Ihre Aufgaben sind im Besonderen:
- Erstellung von Gleichstellungskonzepten und Gleichstellungpl?nen
- Mitwirkung beim Gender-Controlling
- Mitwirkung bei der Erstellung von Frauenf?rderpl?nen
- Mitwirkung bei Einstellungs- und Berufungsverfahren und anderen personellen Ma?nahmen wie Bef?rderung, H?hergruppierung etc. sowie bei allen sozialen und organisatorischen Ma?nahmen, die die Belange der Frauen an der Hochschule betreffen
- Mitarbeit in inneruniversit?ren und überregionalen Gremien
- Entwicklung von Ma?nahmen zur Gleichstellung von Frauen und M?nnern
- Konzeption und Durchführung von Bildungs- und Weiterbildungsma?nahmen für Frauen
- Durchführung von Projekten im Bereich Gender Mainstreaming
- Beratung von Mitarbeitenden und Studierenden
- Kooperation mit Frauengruppen, Institutionen usw. innerhalb und au?erhalb der Hochschule
2. Für wen ist sie Ansprechpartnerin?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle Studierenden und Besch?ftigten in Fragen der Gleichstellung. Dies betrifft sowohl die Gleichstellung von Frauen und M?nnern als auch m?gliche Benachteiligungen, die sich aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergeben. Des Weiteren ist sie Ansprechpartnerin zu den Themen "Sexuelle Diskriminierung" und "Mobbing".
3. Werden weitere Personen informiert, wenn ich mich an die Gleichstellungsbeauftragte wende?
Nein, laut §16 Absatz 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und M?nnern für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Gleichstellungsbeauftragte grunds?tzlich zu Verschwiegenheit in allen Belangen verpflichtet, die pers?nliche Verh?ltnisse der Besch?ftigten und vertrauliche Angelegenheiten betreffen.
4. Wer w?hlt die Gleichstellungsbeauftragte?
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universit?t und ihre Stellvertreterin werden vom Senat auf Vorschlag der Gleichstellungskommission für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren gew?hlt.
5. Kann ein Mann als Gleichstellungsbeauftragter gew?hlt werden?
Nein. Als Gleichstellungsbeauftragte, die sich insbesondere um die F?rderung der Chancengleichheit von Frauen und den Abbau bestehender struktureller Benachteiligungen von Frauen auf allen Statusebenen bemüht, k?nnen ausschlie?lich Frauen gew?hlt werden (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und M?nnern für das Land Nordrhein-Westfalen). https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=4847&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=553311
6. Werden M?nner durch die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten diskriminiert?
Auch wenn gegenüber Gleichstellungspolitiken und Frauenf?rderung immer wieder der Vorwurf laut wird, dass entsprechende Ma?nahmen M?nner diskriminieren würden, ist dies nicht der Fall. Statistiken belegen, dass die M?glichkeiten von M?nnern, in gesellschaftliche Machtpositionen aufzusteigen, immer noch deutlich gr??er sind als diejenigen von Frauen. Vielmehr geht es um den Abbau von Diskriminierungen von Frauen und eine Gleichberechtigung von M?nnern und Frauen. Die damit einhergehende zwangsl?ufige Umverteilung von Ressourcen, die lange Zeit zugunsten von M?nnern verteilt waren und dies zum Teil immer noch sind, wird insbesondere von letzteren jedoch immer wieder als Benachteiligung erlebt.
7. Warum werden einige Fortbildungsreihen und Veranstaltungen nur für Frauen angeboten?
Dies liegt darin begründet, dass Frauen in bestimmten Gesellschaftsbereichen und insbesondere in ihren M?glichkeiten beim beruflichen Erfolg – etwa beim Zugang zu Führungspositionen – nach wie vor mittelbar und strukturell benachteiligt sind. Dementsprechend setzen entsprechende Angebote direkt an den Hindernissen an, mit denen überwiegend Frauen konfrontiert sind, und bemühen sich hier um einen Ausgleich. Es gibt aber auch eine Vielzahl an vergleichbaren Angeboten, an denen auch M?nner teilnehmen k?nnen.
Dr. Claudia Mahs
Zentrum für Geschlechterstudien / Gender Studies
365体育_足球比分网¥投注直播官网 Str. 100
33098 Paderborn
Sprechstunden
Sprechstunden: Studierende der UPB buchen bitte einen Termin über den Komo Kurs: KW.23.057 Sprechstunde Dr. Claudia Mahs
(Interessierte am Masterstudiengang Geschlechterstudien und an der Anerkennungssprechstunde für den Masterstudiengang Geschlechterstudien sowie für Beratungen zum Mutterschutz schreiben mir bitte einfach eine Mail.)
Roxana Carls
Frauen gestalten die Informationsgesellschaft
Pohlweg 47-49
33098 Paderborn