Prü­fungs­ab­lauf im ?berblick

1.

Planung

Auf der Grundlage einer systematischen Analyse der verschiedenen Arbeitsbereiche erstellen wir j?hrlich einen mit der Vizepr?sidentin für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung abgestimmten Prüfplan. Die geplanten Prüfungen werden den jeweiligen Bereichen vorab bekanntgegeben. Zudem führen wir in Einzelf?llen aus aktuellem Anlass auch au?erplanm??ige Prüfungen durch. Wir teilen den Bereichen den Prüfungsbeginn rechtzeitig im Voraus mit.

2.

Vorrecherche

Zur Einarbeitung in die Prüfungsmaterie holt die Stabsstelle in der Phase der Vorrecherche Informationen über das Prüfungsthema sowie die Aufgaben und Ziele der zu prüfenden Organisationseinheit(en) ein. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse erfolgt die Aufnahme der Ist-Prozesse einschlie?lich der darin enthaltenen internen Kontroll- bzw. Sicherungsma?nahmen. M?gliche Abweichungen von gesetzlichen und internen Regelungen sowie sonstige Auff?lligkeiten werden anhand der Informationslage identifiziert.

3.

Durchführung

Im Prüfauftrag werden die Prüfungsziele und -schwerpunkte erl?utert. Die für die Untersuchung wichtigen Informationen werden durch Interviews mit den Kolleginnen und Kollegen des Bereichs und durch Einsichtnahme in ausgew?hlte Akten gewonnen.
Ausgehend von den vorgefundenen Arbeitsabl?ufen und Verfahren sowie deren Bewertung hinsichtlich des Optimierungspotenzials entwickeln wir gemeinsam mit dem Bereich Empfehlungen zur verbesserten Arbeitsgestaltung und zur M?ngelbeseitigung.

4.

Bericht

In einem Berichtsentwurf werden die Feststellungen und Empfehlungen zusammengefasst. Dieser Berichtsentwurf wird mit dem jeweiligen Bereich diskutiert und abgesprochen. Den fertigen Bericht legen wir der Vizepr?sidentin für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung vor, der die Entscheidung über die Verbindlichkeit der erarbeiteten Empfehlungen obliegt. Die Stabsstelle Organisationsberatung und internes Prüfwesen selbst hat keine Weisungsbefugnisse. Die Ergebnisse unserer Untersuchungen behandeln wir selbstverst?ndlich vertraulich.

5.

Follow-up

An der Umsetzung der vereinbarten Empfehlungen sind wir als Stabsstelle nicht beteiligt, wir berichten aber der Vizepr?sidentin für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung im Rahmen der Nachschau über den Umsetzungsstand. Soweit Berichtsthemen nachhaltige Bedeutung haben, k?nnen in Einzelf?llen auch Nachprüfungen vor Ort in den einzelnen Bereichen durchgeführt werden.