Rei­se­kos­ten­er­stat­tung für Ex­ter­ne

Ma?geblich ist § 7 der Reisekostenrichtlinie der Universit?t Paderborn.

Die Leitlinien für umweltvertr?glichere Dienstreisen sind zu beachten.

Die Einladungen und/oder Beauftragungen für G?ste, die Aufgaben für die Universit?t Paderborn wahrnehmen, sollen der Klarheit wegen den Verweis auf eine Reisekostenerstattung nach den Regelungen der o.g. Reisekostenrichtlinie in Anlehnung an das Reisekostengesetz NRW enthalten. Es besteht auch die M?glichkeit, die Reisekostenerstattung z.B. auf einen max. Betrag einzugrenzen.

Eine vorherige, auch abschlagsweise Erstattung von Reisekosten ist bei Externen nicht zul?ssig.

Die Beantragung auf Erstattung der Reisekosten erfolgt, mit dem Vordruck "Reisekostenabrechnung" unter Beifügung der Einladung/Beauftragung und aller Rechnungsbelege. Auch hier sind die Reisen innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten einzureichen.

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