Vor­be­rei­tung ei­ner Dien­st­rei­se

Allgemeine Informationen

Eine Dienstreise (In- und Ausland) ist eine Reise zur Erledigung eines Dienstgesch?ftes au?erhalb der Dienstst?tte.
Bei der Anordnung, Genehmigung und Durchführung der Dienstreise ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Klimaschutz zu beachten.
Dienstreisen sollen nur durchgeführt werden, wenn sie aus dienstlichen Gründen notwendig sind und eine kostengünstigere Erledigung des Dienstgesch?fts insbesondere durch Nutzung digitaler Kommunikationsm?glichkeiten nicht m?glich oder nicht sinnvoll ist. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sind wirtschaftlich durchzuführen und zeitlich auf das notwendige Ma? zu beschr?nken. Bei der Wahl des Bef?rderungsmittels sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen.
Die Dienstreise ist - soweit triftige Gründe nicht entgegenstehen - vorrangig mit ?ffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen.

Ma?gebend für alle dienstlichen Reisen ist das Reisekostengesetz NRW (RKG-NRW).

Der Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise ist rechtzeitig vor Beginn der Dienstreise zu beantragen!

 

Generelle Dienstreisegenehmigung

Eine generelle Dienstreisegenehmigung wird durch Dezernat 4.1 (Frau Schwalk - B1.232 - 05251 60-3768) nur in begründeten Einzelf?llen erteilt, wenn ein*e Bedienstete*r regelm??ig wiederkehrend gleichartige Dienstgesch?fte an demselben Gesch?ftsort für eine bestimmte Dauer erledigen muss. Bitte melden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich in der Reisestelle für weitere Informationen.

 

Informationen zu Dienstreisen aus Drittmittelprojekten finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hier!

Eine Dienstreise darf nur angetreten werden, wenn die*der Dienstvorgesetzte durch Abzeichnung ihr*sein Einverst?ndnis erkl?rt und die Reise durch die Reisekostenstelle bewilligt worden ist. In begründeten Ausnahmef?llen kann eine Dienstreise auch rückwirkend genehmigt werden. Wird eine nicht genehmigte Dienstreise angetreten, k?nnen keine Reisekosten erstattet werden!

Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort k?nnen auch mündlich durch die*den Fachvorgesetzte*n angeordnet oder genehmigt werden.

Achtung: Für nicht genehmigte Reisen besteht kein Unfallversicherungsschutz!

Dienstreisen k?nnen nur Hochschulbesch?ftigten (Professor*innen, Mitarbeiter*innen, Studentischen Hilfskr?ften, Wissenschaftlichen Hilfskr?ften mit Bachelor [WHB], Wissenschaftlichen Hilfskr?ften [WHK]) genehmigt werden.
Personen, die keinen Arbeitsvertrag haben (z.B. Lehrbeauftragte, Studierende), darf keine Dienstreisegenehmigung ausgestellt werden. Die Dienstreisegenehmigung muss bei der Abrechnung im Original einer Reise beigefügt werden. Bei Reisen ohne Kostenerstattung verbleibt dieser beim Antragsteller*in.