Benutzung von Miet-Kfz oder privateigenem Kraftfahrzeug bei Dienstreisen
hier: Unfallrechtlichte Fragen
Wiederholt wird die Frage gestellt, welche Ersatzleistungen Reisende insbesondere f¨¹r Sachsch?den erhalten, die anl?sslich einer Dienstreise mit Miet-Kfz oder privateigenen Kraftfahrzeugen (Kfz) verungl¨¹cken.
Stellungnahme:
Aus dienstunfallrechtlichen Gr¨¹nden ist es notwendig, dass das Formblatt ?Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise¡° rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise der Genehmigungsstelle vorgelegt wird, damit die Genehmigung noch vor Antritt der Dienstreise erteilt werden kann.
Sollte sich ein Sachschaden an einem Kfz w?hrend einer Dienstreise ereignen, bitte Fotos machen, Augenzeugen benennen, eventuell die Polizei hinzuziehen und umgehend die Reisestelle ¨C Frau Schwalk - B1.232 - 05251 60-3768 ¨C informieren!
Sofern die Reise mit einem Miet-Kfz oder einem privateigenen Kraftfahrzeug durchgef¨¹hrt wird und sich ein Unfall ereignet, kann grunds?tzlich Ersatz von Sachsch?den erfolgen, wenn der Schaden nicht vors?tzlich, grob fahrl?ssig oder durch einen ermittelbaren Dritten verursacht wurde.
Die Ersatzleistung ist bei privaten Kfz auf einen H?chstbetrag von 300,- Euro beschr?nkt, da die Kosten durch die Kilometerpauschale abgedeckt sind; Kosten des Abschleppens, der Reparatur und der sp?teren Abholung eines bei einer Dienstreise liegen-gebliebenen Kfz k?nnen nicht als Nebenkosten erstattet werden. Sch?den, die bei einem Unfall Dritten zugef¨¹gt werden, sind durch die Haftpflichtversicherung der Dienstreisenden abzugelten; Rabattverluste in der Haftpflichtversicherung werden nicht durch den Dienstherrn/ Arbeitgeber ¨¹bernommen.
Es besteht keine dienstrechtliche Verpflichtung der Bediensteten f¨¹r Dienstreisen ein privateigenes Kfz zu benutzen. Die Mietwagenfirmen, mit denen die Universit?t Paderborn einen Rahmenvertrag abgeschlossen oder als Firmenkunde Sonderkonditionen hat, erheben zum Teil als Selbstbehalt f¨¹r einen Sachschaden am Miet-Kfz 300,- €. Wird ein Miet-Kfz mit einem h?heren Selbstbehalt angemietet, ist zu beachten, dass auch der h?here Selbstbehalt in einem Schadesfall aus dem Reisekosten-AO gezahlt werden muss
Hinweis:
Sollten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø einen Unfall erleiden, informieren 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø bitte unverz¨¹glich das Personaldezernat; ¨¹ber Ersatzleistungen entscheidet die Hochschule.
Empfehlung:
Vorstehender Ausf¨¹hrung ist zu entnehmen, dass die Benutzung privateigener Kfz bei Dienstreisen weitestgehend in der Risikosph?re der Reisenden liegt; von hier aus kann daher nur empfohlen werden, regelm??ig verkehrende Bef?rderungsmittel (mit Ausnahme des Flugzeugs- hier gelten besondere Bestimmungen-) oder ein Miet-Kfz zu benutzen. Beachten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø bitte die M?glichkeit des Abschlusses einer Dienstreise- Vollkaskoversicherung!
Gute und unfallfreie Fahrt w¨¹nscht Ihnen
Ihre Reisestelle