F?r­der­mit­tel im Rah­men des Gleich­stel­lungs­kon­zepts

F?rderlinie 3: Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren

Zur F?rderung insbesondere des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses hat das Pr?sidium im Rahmen der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts ein ?Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren" eingerichtet.

Antragsberechtigt im Programm ?Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren" sind Fakult?ten, die eine Professorin bzw. eine Juniorprofessorin extern berufen haben. Die Berufung muss hierbei nach dem jeweils vorherigen Antragstermin liegen. Pro Rufannahme k?nnen der berufenden Fakult?t auf Antrag bis zu 30.000 € f¨¹r Gleichstellungsma?nahmen bereitgestellt werden. Die Gesamtmittel des Programms reichen f¨¹r insgesamt f¨¹nf Neuberufungen im Jahr aus, wobei Fakult?ten, in denen Professorinnen aktuell am st?rksten unterrepr?sentiert sind, vorrangig gef?rdert werden.

Antr?ge in dieser Programmlinie sind in Abstimmung mit Antragstellungen in den F?rderprogrammen ?Einrichtung eines WiMi-Stellen-/Personalmittelpools f¨¹r Absolventinnen¡° und ?Unterst¨¹tzung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen durch WiMi-Stellen¡° als Gesamtpaket seitens der Fakult?ten dem Pr?sidium vorzulegen, das ¨¹ber die Vergabe der Mittel entscheidet. Antr?ge k?nnen jeweils ¨¹ber die Dekanate bis zum 15.10. eines jeden Jahres dem Pr?sidium vorgelegt werden. Die fakult?tsspezifischen Einreichungsfristen f¨¹r die fakult?tsinterne Vorauswahl werden von den Dekanaten bekanntgegeben. Die bereitgestellten Mittel sind in der Regel in den auf dem Antragstermin folgenden 12 Monaten zu verausgaben.

Bei mehreren vorliegenden Antr?gen muss seitens der Fakult?t eine Priorisierung vorgenommen werden, die zu begr¨¹nden ist. Diese Empfehlungsliste (max. 3 Vorschl?ge) an das Pr?sidium soll seitens der Fakult?t unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet werden.
Dem Antrag sind ein Konzept mit den konkreten Ma?nahmen, f¨¹r die die Mittel beantragt werden, sowie ein Kostenplan hinzuzuf¨¹gen. Beantragt werden k?nnen Mittel f¨¹r Ma?nahmen im Sinne des Gleichstellungskonzepts, insbesondere Ma?nahmen zur F?rderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses. Dabei soll es sich um neue Ma?nahmen handeln bzw. um Erg?nzungen bereits existierender Ma?nahmen. Bei ¨¹berschneidender Zielsetzung der Ma?nahmen mit anderen Programmen (z. B. der Forschungsreserve der FK) soll deutlich werden, warum eine F?rderung im Rahmen der Gleichstellung angestrebt wird.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizuf¨¹gen:

  • Konzept ¨¹ber die geplanten Gleichstellungsma?nahmen
  • Zeitplan
  • Kostenplan

Die Dauer der F?rderung betr?gt ein Jahr. Eine Verausgabung ¨¹ber den Zeitraum hinaus ist zu begr¨¹nden.

Dem Pr?sidium ist nach Ende der F?rderung ¨¹ber den Stand der gef?rderten Ma?nahmen zu berichten.

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