F?rdermittel im Rahmen des Gleichstellungskonzepts
F?rderlinie 1: Einrichtung einer WiMi-Stelle/eines Personalpools für Absolventinnen
Zur F?rderung der besten Absolventinnen hat das Pr?sidium der Universit?t Paderborn im Rahmen der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts einen Personalmittelpool eingerichtet. Hieraus ist pro Jahr die Finanzierung von ca. fünf Stellen für wissenschaftliches Personal (TV-L E 13, 100 %) als Anschubfinanzierung zur Erarbeitung eines Promotionsthemas für ein Jahr m?glich.
F?rderberechtigt sind Absolventinnen aller Fakult?ten der Universit?t Paderborn, die sich auf eine Promotion an der Universit?t Paderborn vorbereiten. Das Vorschlagsrecht liegt bei den betreuenden Professor*innen. Pro Antragstermin kann je Fakult?t mindestens eine Absolventin gef?rdert werden. Beantragt werden k?nnen Personalmittel in H?he von bis zu einer Stelle (TV-L E 13, 100 %). Der F?rderzeitraum betr?gt ein Jahr.
Antr?ge in dieser Programmlinie sind in Abstimmung mit Antragstellungen in den F?rderprogrammen ?Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren" und ?Unterstützung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen durch WiMi-Stellen" als Gesamtpaket seitens der Fakult?ten beim Pr?sidium vorzulegen, das über die Vergabe der Mittel entscheidet. Antr?ge k?nnen jeweils über die Dekanate bis zum 15.10. eines jeden Jahres dem Pr?sidium vorgelegt werden. Die fakult?tsspezifischen Einreichungsfristen für die fakult?tsinterne Vorauswahl werden von den Dekanaten bekanntgegeben. Bei mehreren vorliegenden Antr?gen ist seitens der Fakult?t eine Priorisierung vorzunehmen. Diese Empfehlungsliste (max. 3 Vorschl?ge) an das Pr?sidium soll von der Fakult?t unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet werden. Die Absolventinnen sollen in der Regel in keinem Besch?ftigungsverh?ltnis mit der Universit?t stehen. Die F?rderung dient als Anschubfinanzierung zur Vorbereitung auf die Promotion.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Skizze eines m?glichen Promotionsthemas
- Konzept zur angestrebten Weiterfinanzierung unter Berücksichtigung des WissZeitVG (Zeitplan und Art der angestrebten Weiterf?rderung)
- Lebenslauf
- Kopie des Abschlusszeugnisses
Eine F?rderung k?nnen Absolventinnen erhalten, die Studien- und Prüfungsleistungen nachweisen, die insgesamt über den durchschnittlichen Anforderungen liegen, und die sich auf die Promotion vorbereiten. Der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der F?rderung kann bis zu einem Jahr betragen.
Eine Unterstützung kann nicht bewilligt werden, soweit die zu f?rdernde Absolventin für denselben Zweck und den gleichen Zeitraum eine andere F?rderung von ?ffentlichen oder mit ?ffentlichen Mitteln gef?rderten privaten Einrichtung erh?lt oder erhalten hat.
Die Dauer der F?rderung betr?gt ein Jahr.
Dem Pr?sidium ist nach Ende der F?rderung ein Bericht über den Stand der Promotionsvorbereitung und der Weiterfinanzierung vorzulegen.