FAQs

Im Folgenden finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 h?ufig gestellte Fragen und Antworten zur Mobilen Arbeit (mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen der Dienstvereinbarung). Die Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit sowie alle weiteren Anlagen finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 unter Formulare zum Download

 

Was bedeutet Mobile Arbeit an der Universit?t Paderborn? (vgl. §2)

Mobiles Arbeiten liegt vor, wenn die*der Besch?ftigte die Arbeitsleistung au?erhalb der Dienststelle von einem Wahlort oder einem mit der Dienststelle vereinbarten Ort erbringt.

 

Wer darf an mobiler Arbeit teilnehmen? (vgl. § 1, 3 und §4)

An mobiler Arbeit dürfen grunds?tzlich alle Besch?ftigten der Universit?t Paderborn teilnehmen, ausgenommen sind Auszubildende. Die durch die regelm??ige Mobile Arbeit zu verrichtenden T?tigkeiten der*des Besch?ftigten müssen hierfür geeignet sein. Geeignet sind im Regelfall nur solche T?tigkeiten, die eigenst?ndig au?erhalb der Dienststelle durchgeführt werden k?nnen. Ma?geblich für die Beurteilung, ob geeignete T?tigkeiten ausgeübt werden, ist der Arbeitsvertrag nebst Arbeitsplatzbeschreibung bzw. die Dienstpostenbeschreibung (vgl. Anlage 2: Negativkatalog). Um an der Mobilen Arbeit teilzunehmen, muss diese durch die*den Besch?ftigte*n beantragt werden, es besteht kein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit. Eine Teilnahme setzt voraus, dass dienstliche Abl?ufe durch Mobiles Arbeiten nicht gest?rt werden. 

 

Wie kann ich Mobile Arbeit beantragen? (vgl. § 3, 5)

Besch?ftigte müssen Mobile Arbeit bei der*dem Vorgesetzten beantragen (Formular Anlage 1: Antrag)

Die*der Vorgesetzte kann den Antrag genehmigen:

  • Bei Einigkeit zwischen Besch?ftigten und unmittelbarer*m Vorgesetzten schlie?en diese eine individuelle Vereinbarung (Formular Anlage 3: Individuelle Vereinbarung). Diese individuelle Vereinbarung schickt die*der Vorgesetzte in Papierform unterschrieben zum Verbleib in der Personalakte an das Personaldezernat. Bei ausschlie?lich situativer Mobiler Arbeit verbleibt die Vereinbarung in der jeweiligen Hochschuleinrichtung und ist dort zu dokumentieren.
  • Bei Uneinigkeit ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen (siehe FAQ ?Was kann ich tun, wenn mein Vorgesetzter meinen Antrag (teilweise) ablehnt?“). 

 

Wie gehe ich damit um, wenn durch den Semesterbetrieb und ver?nderte Stundenpl?ne die Tage der mobilen Arbeit wechseln?

Insbesondere im Wissenschaftsbetrieb kann es durch ?nderungen der Stundenpl?ne im Semesterbetrieb zu ?nderungen der regelm??igen mobilen Tage kommen. Damit keine wiederholte Anpassung der individuellen Vereinbarung erforderlich ist, wird empfohlen, alle Wochentage anzukreuzen und eine nachvollziehbare Erkl?rung hinzuzufügen, in der erl?utert wird, dass die Wochentage nach Bedarf wechseln k?nnen, aber insgesamt der Umfang von den vereinbarten XX% der Arbeitszeit eingehalten wird.

 

Wie hoch ist der Anteil der Arbeitszeit, den ich mobil arbeiten kann? (vgl. §3)

Regelm??ige Mobile Arbeit soll grunds?tzlich nicht mehr als 40% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausmachen. lm Einzelfall kann im Einvernehmen zwischen der*m Besch?ftigten und der*m unmittelbaren Vorgesetzten von diesem Grundsatz abgewichen werden. Unabh?ngig von der regelm??igen Mobilen Arbeit kann situative Mobile Arbeit vereinbart werden. Dabei ist situative Mobile Arbeit auf den erforderlichen Umfang des Bedarfsfalls zu begrenzen.

 

Was bedeutet Situative Mobile Arbeit? (vgl. §3 und §4)

Neben der regelm??igen Mobilen Arbeit gibt es situative Mobile Arbeit, d.h. Mobile Arbeit in unregelm??igen Bedarfsf?llen. Situative Mobile Arbeit ist m?glich bei besonderen dienstlichen Gründen (z. B. au?ergew?hnliche Arbeitsauftr?ge) oder bei besonderer pers?nlicher und/oder famili?re Situation. Für die grunds?tzliche Teilnahme an der situativen mobilen Arbeit ist ebenfalls eine individuelle Vereinbarung (Anlage 3) notwendig.  Bei einer regul?ren 5-Tage-Woche darf situative Mobile Arbeit an h?chstens 30 Tagen im Jahr erfolgen. Die H?chstgrenze kann in besonderen F?llen auf 50 Arbeitstage mit Zustimmung des jeweiligen Personalrats erweitert werden. Diese H?chstgrenze ist entsprechend bei anderen Arbeitsaufteilungen umzurechnen. Mitarbeitende, die an der Zeiterfassung über ATOSS teilnehmen, beantragen sodann die einzelnen situativen Tage in ATOSS. Alle anderen Mitarbeitenden beantragen situative Tage formlos (z.B. per E-Mail) bei der jeweils vorgesetzten Person.

 

Was kann ich tun, wenn mein Vorgesetzter meinen Antrag (teilweise) ablehnt? (vgl. §5)

Beabsichtigt die*der Vorgesetzte den Antrag abzulehnen oder nur teilweise zu genehmigen, ist zun?chst ein Schlichtungsgespr?ch mit der Personalentwicklung, einem Mitglied des zust?ndigen Personalrats, der Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung vorgesehen. Aus diesem Grund ist die*der Vorgesetzte verpflichtet, eine beabsichtigte (Teil-)Ablehnung, innerhalb einer Woche (nach Beantragung durch den Besch?ftigen) an das Personaldezernat weiterzuleiten. Beabsichtigt die*der unmittelbare Vorgesetzte nach dem Gespr?ch immer noch eine (Teil-)Ablehnung, so leitet sie*er den Antrag der*des Besch?ftigten mit ihrer*seiner Stellungnahme umgehend auf dem Dienstweg dem Personaldezernat zu. Die (Teil-)Ablehnung) eines Antrages obliegt dem Personaldezernat.

 

Was kann ich tun, wenn ich mobil arbeite und technische Probleme/Systemst?rungen auftreten? (vgl. §4 und §6)

Wenn technischen Probleme/Systemst?rungen auftreten, ist das weitere Vorgehen mit der zust?ndigen IT-Stelle und dem*der Vorgesetzten abzustimmen. Kann die Arbeitsleistung nicht erbracht werden, ist eine Rückkehr an die Dienststelle erforderlich.

 

An welchen Orten kann ich mobil arbeiten? (vgl. §6)

Orte der Mobilen Arbeit k?nnen alle Orte in Deutschland au?erhalb der Dienststelle sein. Es gibt keine spezifisch für die Mobile Arbeit vorgesehenen Orte, diese k?nnen vielmehr beliebig gew?hlt werden. Die Orte der Arbeit müssen geeignet sein, die vollst?ndige Arbeitsleistung nach lnhalt, Umfang und Qualit?t der Arbeitsleistung zu erbringen.

 

Kann mein*e Vorgesetzte*r Anwesenheit in der Dienststelle anordnen trotz genehmigter mobiler Arbeit? (vgl. §6)

Der Vorgesetzte kann bei Vorliegen wichtiger dringender dienstlicher Gründe nach Abw?gung mit den Interessen der*s Besch?ftigten die Anwesenheit der*des Besch?ftigten in der Dienststelle am Tage der Mobilen Arbeit verlangen, wenn bei der Abw?gung die dienstlichen Gründe überwiegen (zum Beispiel: Vertretung einer sonst anwesenden Person). Dienstliche Termine oder Veranstaltungen mit Anwesenheitserfordernis haben stets Vorrang.

 

Werden mir die erforderlichen Arbeits- und Verbrauchsmittel für Mobile Arbeit gestellt? (vgl. § 9)

Die notwendigen Arbeits- und Verbrauchsmittel für die Mobile Arbeit, wie z. B. Schreibger?te oder Laptops, werden bei Bedarf nach Absprache mit dem*r Vorgesetzten gestellt. Die Arbeitspl?tze werden durch die*den Besch?ftigten gestellt. Die Dienststelle wird weder einen Anteil an Miete noch an Nebenkosten, beispielsweise auch nicht für das private Telefon und die Datenverbindung, erstatten.

 

Was muss ich zum Arbeitsschutz beachten? (vgl. §6)

Auch bei mobiler Arbeit sind die Vorschriften des Arbeitsschutzes einzuhalten (siehe Anlage 4), insb.:

  • Durchführung der Gef?hrdungsbeurteilung
  • Unterweisung der Mitarbeitenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Prüfung der von der Dienststelle zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel gem?? Betriebssicherheitsverordnung
  • Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Bildschirmt?tigkeiten 

 

Welche Regelungen gelten im Hinblick auf Arbeitszeiten und Erreichbarkeit? (vgl. § 7)

Die für die Besch?ftigten geltenden Arbeitszeitregelungen sind einzuhalten und die Besch?ftigten sind verantwortlich für die Einhaltung von Pausen- und Ruhezeiten.  Zwischen der*dem Besch?ftigten und der*dem Vorgesetzten werden Servicezeiten vereinbart (siehe Anlage 3), in denen die*der Besch?ftigte telefonisch und/oder per E-Mail erreichbar sein muss. Servicezeiten müssen nicht der vollst?ndigen Arbeitszeit entsprechen. Wege zwischen den Orten der Mobilen Arbeit und der Dienststelle gelten weder als Arbeitszeit noch als Dienstreise. Privat bedingte Arbeitsunterbrechungen (z.B. Eink?ufe) gelten nicht als Arbeitszeit.

 

Wie erfasse ich meine Arbeitszeiten, wenn ich mobil arbeite?

Mitarbeitende, die an der Zeiterfassung über ATOSS teilnehmen, k?nnen ihre Arbeitszeiten über Sonderbuchungen im Rahmen der Mobilen Arbeit erfassen (Buchung: Kommen und Gehen >> Sonderbuchung beginnen >> beginne Mobiles Arbeiten).

 

Sind Unf?lle w?hrend der Mobilen Arbeit Arbeitsunf?lle? (vgl. § 8)

Unf?lle w?hrend der Mobilen Arbeit an Orten der Mobilen Arbeit k?nnen je nach Einzelfall Arbeitsunf?lle sein. Jeder Unfall, der sich w?hrend der Mobilen Arbeit ereignet, ist der Dienststelle (Personaldezernat) anzuzeigen.

 

Was muss ich zum Thema Vertraulichkeit, Datenschutz und lnformationssicherheit (VDI) beachten? (vgl. § 10)

Zum Schutz von vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten gelten DS-GVO, DSG NRW und alle weiteren einschl?gigen Regelungen und Konzepte. Der*dem Besch?ftigten sind die einschl?gigen Bestimmungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit zu erl?utern. In der Regel erfolgt dies über die*den Vorgesetzte*n, der*die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen hat. Als Unterstützung dient das bereitgestellte ?Datenschutz Handout Mobile Arbeit“ sowie das Beratungsangebot durch das Informationssicherheitsteam und die*den Datenschutzbeauftragte*n der Universit?t Paderborn.

Die Besch?ftigten müssen eine sichere Arbeitsumgebung gew?hrleisten und unbefugten Zugang und unberechtigten Zugriff Dritter verhindern. Die Sicherheitsma?nahmen gem?? Anlage 5 und die Regelungen aus der individuellen Vereinbarung sind einzuhalten. Sicherheitsvorf?lle müssen unverzüglich gem?? Meldeprozess in Anlage 5 gemeldet werden. Verst??e gegen VDI k?nnen zu einem Ausschluss von Mobiler Arbeit führen.

 

Wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 weitere Fragen zur Umsetzung der Mobilen Arbeit haben, steht Ihnen das Personaldezernat zur Verfügung.