Informationen für Rufinhaber*innen einer Universit?tsprofessur
Nach der Ruferteilung
Nach Erteilung des Rufes erkl?ren 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bitte gegenüber der*dem Pr?sident*in, ob die grunds?tzliche Bereitschaft zur Annahme des Rufes besteht.
Die Berufungsverhandlung
Die Berufungsverhandlungen werden zun?chst in der Fakult?t und danach mit dem Pr?sidium aufgenommen.
In dem vorbereitenden Gespr?ch mit der Fakult?t soll zun?chst er?rtert werden, welche sachliche und personelle Ausstattung und welche Arbeitsm?glichkeiten (R?ume, Einrichtungen) für den Aufgabenbereich vorhanden oder zu erwarten sind.
Ferner wie der Finanzrahmen bezüglich der Mittel bzw. Zuschüsse
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für wissenschaftliche Reisen
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für Exkursionen
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für die Einladung von Gastprofessorinnen und Gastprofessoren
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für Vortr?ge und Kolloquien
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für die Einstellung von zus?tzlichem Personal
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für die Beschaffung besonderer Apparate und Ger?te
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für Ver?ffentlichungen
beschaffen ist.
Mit der Universit?tsbibliothek soll separat er?rtert werden, inwiefern die derzeitige Literaturversorgung ausreichend ist und in welchem Umfang die Bibliothek ggf. für zus?tzliche Bedarfe gesonderte Mittel bereitstellen kann.
Nehmen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bitte hierzu Kontakt mit der*dem Dekan*in der Fakult?t auf.
In der Berufungsverhandlung mit dem Pr?sidium werden in wertsch?tzender Atmosph?re
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die sachliche und personelle Ausstattung der Professur
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die H?he des Gehaltes (Besoldung/Vergütung) und
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der Zeitpunkt der ?bernahme der Professur
besprochen.
Grundlage der Gehaltsverhandlungen sind das Konzeptpapier, die Unterlagen über die bisherigen Bezüge (z. B. letzte Abrechnungen der Gehalt zahlenden Stelle, früher abgeschlossene Berufungsvereinbarungen, Dienstvertr?ge) und Ihre pers?nlichen Gehaltsvorstellungen. Diese Unterlagen sollen sp?testens 14 Tage vor den Berufungsverhandlungen dem Personaldezernat (Sachgebiet 4.2) vorgelegt werden.
In der Regel nehmen an der Berufungsverhandlung neben der*dem Rufinhaber*in, die*der Pr?sident*in, die*der Vizepr?sident*in für Wirtschafts- und Personalverwaltung, die*der Dekan*in der zust?ndigen Fakult?t und das Dezernat 1 (Finanzen) teil. Die Verhandlung über die H?he des Gehaltes findet in einem kleineren Kreis statt.
Der Termin für die Berufungsverhandlung mit dem Pr?sidium wird durch die jeweilige Fakult?t koordiniert und Ihnen mitgeteilt.
Das Berufungsangebot
Die Ergebnisse der Berufungsverhandlung zur Ausstattung und zur Gehaltsverhandlung werden der*dem Rufinhaber*in jeweils in einem separaten Schreiben als Angebot mitgeteilt.
Nach Zusendung der Angebote sollte sich die*der Rufinhaber*in in einem angemessenem Zeitraum für (oder gegen) den Ruf an die Universit?t Paderborn entscheiden (ca. 4 Wochen).
Nach der Rufannahme
Nach Annahme der Angebote ist die Unterzeichnung der Berufungsvereinbarung erforderlich. Damit wird die rechtsverbindliche Rufannahme erkl?rt. Danach ist die 4-Wochenfrist bezüglich der Einreichung einer evtl. Konkurrentenklage seitens der Universit?t Paderborn abzuwarten. Im Anschluss an diese Frist kann – bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen – die Einstellung vorgenommen werden. Diese erfolgt bei einer Verbeamtung durch Aush?ndigung der Ernennungsurkunde oder im privatrechtlichen Dienstverh?ltnis durch den Abschluss des Dienstvertrages. Die Aush?ndigung der Ernennungsurkunde bzw. die Unterzeichnung des Dienstvertrages kann frühestens 4 Wochen vor Dienstbeginn erfolgen.
Bei Fragen wenden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich bitte an:
Dezernat 4 - Personalangelegenheiten
Sachgebiet 4.2
Frau Dunja Denecke
Raum B1-211
Tel.: 05251-60-5361
E-Mail: dunja.denecke@zv.uni-paderborn.de
Erg?nzende Informationen
Bei Fragen zu Umzugskosten, Trennungsentsch?digung und Reisekosten wenden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich bitte an:
Dezernat 4 – Personalangelegenheiten
Sachgebiet 4.1
Frau Susanne Schwalk
Raum: B1-232
Tel.: 05251/60-3768
E-Mail: schwalks@zv.upb.de
Bei Fragen zum Thema Dual Career Service wenden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich bitte an:
Herr Marc Schüle
Tel.: 05251/60-4253
E-Mail: marc.schuele@upb.de
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