Mo­bi­le Ar­beit

Mobile Arbeit soll im Interesse von Dienststelle und Beamt*innen M?glichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitsorganisation schaffen. Beamt*innen haben die M?glichkeit, das Angebot der Mobilen Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen. Neben der regelm??igen Mobilen Arbeit gibt es die M?glichkeit der situativen Mobilen Arbeit, d.h. Mobile Arbeit in unregelm??igen Bedarfsf?llen. Weiterführende Informationen dazu finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hier: /zv/4-1/dienstvereinbarungen.  

Bei Fragen zur Mobilen Arbeit steht Ihnen das Personaldezernat - Sachgebiet 4.5 zur Verfügung.