Wah­len 2025

Die am 26. Mai / 09:30 Uhr gestartete Onlinewahl in allen Statusgruppen der Universit?t Paderborn ist seit dem 2. Juni 2025 / 12 Uhr beendet. 

Gew?hlt wurden Vertreter*innen aus den Statusgruppen der Hochschullehrer*innen, der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung sowie der Studierenden in den Senat und die Fakult?tsr?te der fünf Fakult?ten. 

Die Feststellung der Wahlergebnisse durch den Wahlvorstand erfolgt am 2. Juni 2025 um 15 Uhr in B3.345. 

Wahlergebnisse: 

Gesamtwahlergebnis zum Senat 2025 
Gesamtwahlergebnis zum Fakult?tsrat der Fakult?t für Kulturwissenschaften 2025
Gesamtwahlergebnis zum Fakult?tsrat der Fakult?t für Wirtschaftswissenschaften 2025
Gesamtwahlergebnis zum Fakult?tsrat der Fakult?t für Naturwissenschaften 2025
Gesamtwahlergebnis zum Fakult?tsrat der Fakult?t für Maschinenbau 2025
Gesamtwahlergebnis zum Fakult?tsrat der Fakult?t für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik 2025

 

Wahl­be­kannt­ma­chung / Wahl­vor­schlags­for­mu­lar / Ord­nun­gen

Wahl­be­kannt­ma­chung

 

Wahlbekanntmachung für die Wahlen 2025 zum Senat und den Fakult?tsr?ten für die Amtsperiode 2025 - 2027 bzw. für die Studierenden von 2025 - 2026 vom 8. April 2025:

Wahlbekanntmachung 

 

 

Der Wahlvorstand hat am 30. April 2025 folgende Wahlvorschl?ge festgestellt: 

Wahlvorschl?ge zur Wahl des Senats der Universit?t Paderborn 

Wahlvorschl?ge zur Wahl des Fakult?tsrats der Fakult?t für Kulturwissenschaften

Wahlvorschl?ge zur Wahl des Fakult?tsrats der Fakult?t für Wirtschaftswissenschaften 

Wahlvorschl?ge zur Wahl des Fakult?tsrats der Fakult?t für Naturwissenschaften 

Wahlvorschl?ge zur Wahl des Fakult?tsrats der Fakult?t für Maschinenbau

Wahlvorschl?ge zur Wahl des Fakult?tsrats der Fakult?t für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik

 

Wahlvorschl?ge konnten gem?? der Wahlbekanntmachung vom 8. April bis 25. April 2025 / 12 Uhr im Wahlamt (B3.246) eingereicht werden. 

Hinweis: Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen soll gem?? §11b Hochschulgesetz (HG) auf die geschlechterparit?tische Repr?sentanz geachtet werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und M?nnern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten (§12 Abs.4). 

Die Ausnahmegründe für ein Abweichen von den Bestimmungen zur geschlechterparit?tischen Besetzung sind in dem einzelnen Abweichungsfall aktenkundig zu machen. Sind die Ausnahmegründe nicht aktenkundig gemacht worden, ist der Senat bzw. der Fakult?tsrat unverzüglich aufzul?sen und neu zu bilden, es sei denn, die Gründe werden unverzüglich nachtr?glich aktenkundig gemacht.

Kon­takt Wahl­vor­stand und Wahlamt

Wahlvorstand und Wahlamt für die Wahlen

  • zum Senat
  • zu den Fakult?tsr?ten

Vorsitzende: Prof. Dr. Heike M. Buhl
Wahlvorstand: Mitglieder

E-Mail an Wahlvorstand / Wahlamt

Wahlamt: Raum B 3.246
 

Kon­takt Wahl­lei­tung Stu­Pa

Die studentische Wahlleitung für die Wahlen

  • zum Studierendenparlament und
  • zu den direkt zu w?hlenden Fachschaftsorganen

erreichen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 per E-Mail an die studentische Wahlleitung

Link zur Webseite Wahlen des StuPa