Gro?­ge­r?­te der L?n­der (Art. 143c GG)

Was sind "Gro?ger?te der L?nder"?

In diesem Programm begutachtet die DFG Gro?ger?tebeschaffungen f¨¹r deutsche Hochschulen. Die Finanzierung erfolgt allein aus Mitteln der L?nder. Der Einsatz kann in der Forschung, der Ausbildung und Lehre und der Krankenversorgung erfolgen.

Wie werden diese Gro?ger?te finanziert?

Im Rahmen der F?deralismusreform stehen den L?ndern nach Art. 143c GG Mittel des Bundes f¨¹r den Aus- und Neubau von Hochschulen und Hochschulkliniken zur Verf¨¹gung. Hierzu geh?rt auch die Finanzierung von Gro?ger?ten. Die Finanzierung der von der DFG positiv begutachteten Gro?ger?te liegt in der alleinigen Zust?ndigkeit der L?nder. Jedes Land kann eigene Verfahren vorgeben, diese m¨¹ssen aber f¨¹r alle Hochschulen eines Landes einheitlich sein.

Wie werden Antr?ge in Nordrhein-Westfalen gestellt?

Im Rahmen dieses Verfahrens begutachtet die DFG in Nordrhein-Westfalen Gro?ger?teantr?ge der L?nder mit einer Investitionssumme von mehr als 100 T € f¨¹r die Fachhochschulen und 200 T € f¨¹r die ¨¹brigen Hochschulen.

Ein Gro?ger?t ist die Summe der Ger?teteile einschlie?lich Zubeh?r, die f¨¹r einen vorgesehenen Betriebszustand eine Betriebseinheit bildet. Zwischen dem Grundger?t (einschlie?lich Software) und dem Zubeh?r - dazu k?nnen auch die f¨¹r den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Erg?nzungen oder Hilfsmittel geh?ren - soll eine angemessene Relation bestehen.

Antr?ge m¨¹ssen in Nordrhein-Westfalen ¨¹ber das Ministerium bei der DFG vorgelegt werden. Erstellt werden die Antr?ge durch den Leiter der Einrichtung oder eine f¨¹r das Ger?t verantwortliche Person. Antragsformular und die jeweils notwendigen Beibl?tter k?nnen von der Homepage der DFG herunter geladen werden.

Innerhalb der Gesch?ftsstelle der DFG werden alle Antr?ge auf Gro?ger?te der L?nder von der Gruppe "Wissenschaftliche Ger?te und Informationstechnik" bearbeitet. F¨¹r jede Ger?tegruppe ist ein bestimmter Programmdirektor zust?ndig. Der Eingang bei der DFG wird dem jeweils verantwortlichen Antragsteller sofort mitgeteilt. Gegebenenfalls werden mit dieser Eingangsbest?tigung auch fehlende Unterlagen oder sachliche Korrekturen im Antrag nachgefordert.

Die Unterlagen werden an unabh?ngige, fachkompetente Gutachter versandt. Wesentlicher Aspekt der Begutachtung ist die Notwendigkeit des Ger?tes entsprechend dem geplanten Einsatz in der Forschung, der Ausbildung und Lehre und der Krankenversorgung. Bei der Beurteilung sind weiterhin die im Fachbereich vorhandenen Gro?ger?te sowie eine kompetente Betreuung des beantragten Gro?ger?tes von Bedeutung. Schlie?lich kommentieren die Gutachter auch Auswahl, Ausstattung und Preise anhand der vorgelegten Angebote sowie aus eigener Erfahrung und gehen auf die Kalkulation der Folgekosten ein.

Die Frage der Folgekosten ist insbesondere bei solchen Gro?ger?ten relevant, deren Betrieb mit hohen Personal- und/oder Sachkosten verbunden ist. Vor der Beantragung muss eine universit?tsinterne Abstimmung ¨¹ber die Sicherstellung dieser Folgekosten stattfinden. Mehrere in einem sachlichen Zusammenhang stehende Antr?ge k?nnen auch in Form eines Antragspaketes zusammengefasst werden. Auch bei gemeinsamer Begr¨¹ndung muss f¨¹r jedes Ger?t ein eigener Antrag ausgef¨¹llt werden.

Nach Ende der Begutachtung geben der Apparateausschuss oder die Kommission f¨¹r Rechenanlagen der DFG eine abschlie?ende Empfehlung ab. Die Empfehlung der DFG wird dann dem federf¨¹hrenden Antragsteller, dem Bundesland und der Hochschule mitgeteilt.

Die Hochschulen haben die DFG hinsichtlich Stand und Abschluss der Beschaffungsma?nahme in Kenntnis zu setzen.