Unsere Arbeitsgrundlage ist die ?Dienstvereinbarung zur Pr?vention von riskantem Suchtmittelgebrauch, Umgang mit Auff?lligkeiten und Hilfe bei Suchtgef?hrdung“ in Ihrer Fassung vom 01.11.2016. Hierin ist ein für alle nachvollziehbares Vorgehen bezüglich der Handhabung von Suchtproblemen festgelegt. Durch die Dienstvereinbarung werden grundlegende Fragen und Ziele der Suchtpr?vention geregelt.
Suchtpr?vention und Suchthilfe werden an der Universit?t Paderborn im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements als Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (Pflichten des Arbeitgebers und der Besch?ftigten) sowie als Beitrag zur Gesundheitsf?rderung verstanden.
Die Maxime aller betrieblichen Ma?nahmen ist dabei die Verhinderung einer Kündigung.